
28.06.2016 // PRODUKT-WELT
Tipp: Belege gemäß GoBD unveränderbar machen
Elektronische Belege dürfen nachträglich nicht mehr änderbar sein und die ursprünglichen Inhalte müssen nachvollziehbar bleiben. Belege sind somit spätestens nach dem Versand festzuschreiben, um die Vorschriften der GoBD zu erfüllen. Die HS Programme zur Auftragsbearbeitung unterstützen Sie darin, Verkaufsbelege und Einkaufsbelege GoBD-konform festzuschreiben.