
Ab April 2017 in Österreich in Kraft: Registrierkassensicherheitsverordnung
In Österreich besteht, anders als in Deutschland, seit Anfang 2016 eine Registrierkassenpflicht. Unternehmen mit einem Netto-Jahresumsatz von mindestens
15000 Euro und einem Barumsatz von mehr als 7500 Euro sind verpflichtet, Bareinnahmen einzeln mit einem elektronischen Kassensystem zu erfassen. Zusätzlich
tritt in Österreich am 1. April 2017 die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) in Kraft. Die RKSV soll gewährleisten, dass Manipulationen an
Registrierkassen nicht mehr möglich sind. Registrierkassen müssen dann über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen (Signaturerstellungseinheit), durch
die die Einzelumsätze mittels einer Signatur miteinander verkettet werden. Jeder Barbeleg erhält damit eine digitale Signatur (QR-Code), die auf den Beleg
gedruckt wird.
Mit dem Erweiterungsmodul Kasse zur HS Auftragsbearbeitung sind Unternehmen ab der Version 2.90 für die RKSV gerüstet. Die Software verwendet die
Sicherheitseinrichtung des österreichischen Zertifizierungsdiensteanbieters A-Trust, die im Vorwege zu installieren ist. Für die Inbetriebnahme der Kasse sowie
für weitere erforderliche Folgemeldungen ist eine Registrierung bei FinanzOnline, dem E-Government-Portal der österreichischen Finanzverwaltung,
durchzuführen.
Download-Tipps
Handbuch Registrierkassen in FinanzOnline
"BMF Belegcheck-App" zur Überprüfung der ordnungsgemäßen
Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung