Finanzamt
07.10.2015 // PRODUKT-WELT

E-Bilanz: HS-Lösung mit neuen Funktionen

Das E-Bilanz Modul des ERP-Herstellers unterstützt nun auch die Taxonomie 5.3. Außerdem ermöglicht die Software Personengesellschaften, im Rahmen der E-Bilanz ihre Kapitalkontenentwicklung zu übermitteln.

HS Finanzwesen

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E-Bilanz-Taxonomie 5.3

Alle Jahre wieder veröffentlicht die Finanzverwaltung ein neues amtlich vorgeschriebenes Datenschema für die Übermittlung von Unternehmensbilanzen an das Finanzamt – Taxonomie genannt. Mit der Version 2.50 der HS Programme zur Finanzbuchhaltung wird es Benutzern der E-Bilanz-Lösung von HS in Kürze möglich sein, die Taxonomie 5.3 zu nutzen. Diese Taxonomie-Version ist grundsätzlich für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.

Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften

Ab dem Wirtschaftsjahr 2015 müssen Personengesellschaften im Rahmen der E-Bilanz-Taxonomie ihre Kapitalkontenentwicklung elektronisch übermitteln. Das E-Bilanz-Modul von HS unterstützt die Benutzer dabei.

Optimierungen beim Druck von E-Bilanzen

Viele Benutzer drucken sich die Taxonomie vor dem Versand aus, um die Werte zu überprüfen. Verschiedene Optimierungen im E-Bilanz-Modul erleichtern ihnen künftig die Arbeit. Im Bericht werden nun zum Beispiel auch die Sammelkonten ausgewiesen. Zudem lassen sie sich ausdrucken. Für mehr Klarheit sorgt, dass Wechselkonten je nach Saldo beim Druck nur noch entweder der Soll- oder der Haben-Seite der E-Bilanz zugeordnet werden. Um die E- Bilanz vor dem Versand leichter kontrollieren zu können, enthält der Ausdruck nun die Spalte "Differenz steuerlich". Außerdem wird die steuerliche Differenz auch bei Konten mit dem Saldo Null mit ausgedruckt. Für Abstimmungszwecke wurde ferner das Layout im Arbeitsgebiet "Auswertungen" verbessert.

E-Bilanz für steuerbegünstigte Körperschaften

Im Zuge der Freigabe der Taxonomie 5.3 hat der Gesetz­geber den Kreis der E-Bilanz-Pflichtigen auf steuerbegünstigte Körperschaften mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb ausgeweitet. Diese Organisationen müssen die Jahresab­schlüsse ihres steuerrelevanten Geschäftsbereichs daher für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, als E-Bilanz übermitteln. HS setzt derzeit die hierzu notwendigen Funktionen in seinem Modul um. Die Lösung soll noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen.

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