Händeschütteln
09.02.2015 // NACHRICHTEN

Bessere Chancen für KMU bei öffentlichen Aufträgen

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen künftig nach dem Willen der Großen Koalition bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand nicht mehr benachteiligt werden.

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Die Bundesregierung hat Eckpunkte für eine Reform des Vergaberechts beschlossen, um öffentliche Ausschreibungen zu vereinfachen. Auch den Kommunen soll die Auftragsvergabe erleichtert werden. Mit der geplanten Reform will die Große Koalition drei neue EU-Richtlinien umsetzen, die auf eine Vereinfachung der Verfahren abzielen. Hierzu sollen laut Bundeswirtschaftsministerium die elektronische Vergabe gestärkt und Mindestfristen verkürzt werden. Verhandlungen mit Bietern würden erleichtert.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sieht in der geplanten Reform einen wichtigen Impuls für Wachstum und Wettbewerb. Das jährliche Volumen öffentlicher Beschaffung belaufe sich auf etwa 300 Milliarden Euro und mache damit mindestens zehn Prozent der Wirtschaftsleistung in Deutschland aus. Mit der Reform sollen auch Wirtschaftsdelikte und Sozialmissbrauch eingedämmt werden.

Darüber hinaus ist geplant, künftig soziale und ökologische Aspekte bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Unternehmen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben einhalten. Wer sich wegen Wirtschaftsdelikten strafbar gemacht hat, soll den Angaben zufolge nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren. Hierzu werde die Einführung eines bundesweiten Bieterregisters geprüft. Der Gesetzentwurf zur Reform soll im Frühjahr 2015 vorliegen.

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