Die Bundesregierung hat Eckpunkte für eine Reform des Vergaberechts beschlossen, um öffentliche Ausschreibungen zu vereinfachen. Auch den Kommunen soll die
Auftragsvergabe erleichtert werden. Mit der geplanten Reform will die Große Koalition drei neue EU-Richtlinien umsetzen, die auf eine Vereinfachung der
Verfahren abzielen. Hierzu sollen laut Bundeswirtschaftsministerium die elektronische Vergabe gestärkt und Mindestfristen verkürzt werden. Verhandlungen mit
Bietern würden erleichtert.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sieht in der geplanten Reform einen wichtigen Impuls für Wachstum und Wettbewerb. Das jährliche Volumen
öffentlicher Beschaffung belaufe sich auf etwa 300 Milliarden Euro und mache damit mindestens zehn Prozent der Wirtschaftsleistung in Deutschland aus. Mit der
Reform sollen auch Wirtschaftsdelikte und Sozialmissbrauch eingedämmt werden.
Darüber hinaus ist geplant, künftig soziale und ökologische Aspekte bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Unternehmen
arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben einhalten. Wer sich wegen Wirtschaftsdelikten strafbar gemacht hat, soll den Angaben zufolge nicht von öffentlichen
Aufträgen profitieren. Hierzu werde die Einführung eines bundesweiten Bieterregisters geprüft. Der Gesetzentwurf zur Reform soll im Frühjahr 2015
vorliegen.