Die Alpenrepublik treibt die Einführung der
E-
Rechnung voran: Seit 1. Januar 2013 sind elektronische Rechnungen in Österreich den Papierrechnungen
rechtlich gleichgestellt. Inzwischen ist das Land einen Schritt weiter gegangen: Seit 1. Januar 2014 müssen alle
österreichischen
Vertragspartner ihre Rechnungen über Waren und Dienstleistungen an die Bundesdienststellen in einem bestimmten
XML-Format einreichen. Auch die Bundesbeschaffung GmbH, der zentrale Einkaufsdienstleister der öffentlichen Hand
in Österreich, erwartet von ihren Lieferanten, dass sie Rechnungen in dem vom
Bund geforderten XML-Format senden.
Übertragungswege für Lieferanten
Die Lieferanten des Bundes haben verschiedene Möglichkeiten, ihre elektronischen Rechnungen einzureichen:
Nach der authentifizierten Anmeldung im USP, dem
Serviceportal der österreichischen Bundesregierung für Unternehmen, können sie die Rechnungen an den Bund
wahlweise in einem Onlineformular erfassen, als
XML-Datei hochladen oder per Webservice übermitteln. Alternativ kann die Transport-Infrastruktur von PEPPOL
(Pan-European Public Procurement On-Line) für den
Rechnungsversand genutzt werden.
Lösung für die HS Auftragsbearbeitung
Anwender der HS Auftragsbearbeitung erfüllen die Vorgaben komfortabel mit dem Erweiterungsmodul „e-Rechnung
Bund (Österreich)“. Mit der Lösung lassen sich –
aus der Auftragsbearbeitung heraus – per Mausklick elektronische und strukturierte Rechnungen an die
Bundesdienststellen bzw. Bundesbeschaffung GmbH erzeugen.
Die Software erstellt dazu eine Datei im vorgeschriebenen XML-Format (ebInterface 4.0) und prüft automatisch, ob
die elektronische Rechnung die Vorgaben
erfüllt. Erkennt das Programm formale Unstimmigkeiten, weist es den Anwender darauf hin. Er kann daraufhin die
Rechnung korrigieren und eine formal korrekte
XML-Datei für das Hochladen über das USP erstellen.
Durch die integrierte Rechnungserstellung vermeiden Anwender der HS Auftragsbearbeitung zum einen Fehler, zum
anderen sparen sie Zeit, da sie die Rechnungen
nicht zusätzlich in einem Onlineformular manuell erfassen müssen. Darüber hinaus profitieren die Unternehmen
grundsätzlich von der elektronischen
Rechnungsstellung, weil die Kosten für Papier, Druck und Porto wegfallen. Rechnungssteller gewinnen außerdem an
Sicherheit, weil sie standardmäßig eine
Eingangsbestätigung per e-mail erhalten. Ein weiterer positiver Effekt des elektronischen Verfahrens ist, dass
Lieferanten künftig schneller an ihr Geld kommen
dürften, weil der Bund die Rechnungen wohl zügiger bearbeiten kann.