Neue Jahresmeldung an die Berufsgenossenschaft
Ab Januar 2016 wird es eine neue Jahresmeldung an die Berufsgenossenschaft (BG) geben. Diese wird jeweils nach der Januar-Abrechnung erzeugt und bescheinigt
Werte für das Vorjahr (2015). Mit dem HS Personalwesen und der HS Personalabrechnung lässt sich die neue Jahresmeldung automatisch erzeugen.
SV-Meldungen: Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von 40 auf 30 Tage
Die Datenannahmestellen der Krankenkassen müssen Prüfungsergebnisse und Rückmeldungen künftig nur noch 30 Tage (statt bisher 40 Tage) auf ihren Servern
aufbewahren (SGB IV-Änderungsgesetz). Wenn der Arbeitgeber nach dem Versand einer neuen SV-Meldung das Prüfungsergebnis dieser Meldung nicht innerhalb von 30
Tagen abruft, kann die Meldung nicht abgeschlossen werden – sie bleibt somit offen. Für Anwender der HS-Programme bedeutet das: Ab 2016 müssen sie das
MeldeCenter spätestens nach 30 Tagen wieder aufrufen und einen Meldelauf durchführen.
Neuer Datensatzaufbau bei SV-Meldungen
Bei den Meldeverfahren zur Sozialversicherung (SV) ändert sich der Datensatzaufbau. Daher können SV-Meldungen mit der derzeit aktuellen Version 2.60 der HS
Programme zur Lohnabrechnung nur noch bis zum 30. Dezember 2015 versendet werden. Nach der Installation der neuen Jahreswechselversion 2.70 wird es dann wieder
möglich sein, SV-Meldungen zu versenden.
Neue Bescheinigung Kinderkrankengeld
Die elektronische Bescheinigung zur Gewährung von Kinderkrankengeld wurde von den Krankenkassen angepasst. Ab Januar 2016 nehmen die Kassen die
Bescheinigung wieder an. HS stellt die neue Bescheinigung mit der Version 2.70 der HS Programme zur Lohnabrechnung zur Verfügung. Zur Erstellung und
Übermittlung benötigen Kunden das HS-Modul Elektronisches Bescheinigungswesen.