Die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive, kurz PSD2) soll den europäischen Binnenmarkt für elektronische Zahlungen modernisieren. Hierzu wurden die Vorschriften der alten Richtlinie aus dem Jahr 2007 an die teilweise erst entstehenden Internet- und Mobilfunk-basierten Bezahlsysteme angepasst. Zugleich sollen neue Informations- und Haftungsvorschriften einen stärkeren Schutz der Kunden gewährleisten.
Der deutsche Gesetzgeber hat die PSD2 durch das
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
in nationales Recht umgesetzt. Demnach gilt ab 13. Januar 2018 das Verbot, ein Entgelt für bestimmte bargeldlose Zahlungsmittel oder Zahlungsweisen zu erheben. Händler dürfen in diesen Fällen die Nutzungsentgelte für den Zahlungsdienstleister nicht mehr an ihre Kunden weitergeben.
Gebühr für SEPA- und Kreditkartenzahlungen nicht mehr zulässig
Insbesondere für Zahlungen mit Zahlkarten (Kreditkarten, EC-Karten) mussten Verbraucher bisher oft eine Gebühr entrichten. Dies ist nun nicht mehr zulässig. Das Gesetz verbietet es ausdrücklich, für SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften und Kartenzahlungen einen Aufschlag zu verlangen.
Besser keine Nachnahmegebühren mehr erheben
Rechtlich nicht geklärt ist die Frage, ob Nachnahmegebühren weiterhin zulässig sind. Zahlt der Empfänger bei der Versand- und Zahlart Nachnahme an der Haustür bar, fällt dies prinzipiell zwar nicht unter das Verbot. Bezahlt der Kunde den geschuldeten Betrag per EC-Karte – etwa bei Abholung in einer Filiale – greift jedoch wieder das Gebührenverbot. Da Händler nicht vorhersehen können, welcher Fall letztlich eintreten wird, empfehlen Experten, keine Gebühren für Nachnahmesendungen zu erheben.
PayPal verbietet Gebührenerhebung selbst
Für Zahlungen per PayPal könnten Händler nach der Rechtslage zwar weiterhin gesetzeskonform Gebühren beim Verbraucher erheben. Doch PayPal selbst hat seine AGB dahingehend geändert, dass seit dem 9. Januar 2018 keine Gebühren für diese Zahlart mehr erhoben werden dürfen. Händler, die dagegen verstoßen, laufen Gefahr, dass ihr Konto bei PayPal gesperrt wird.
Klärfall Factoring
Beim Factoring handelt es sich um eine Zahlart, bei der ein Zahlungsdienstleister (Klarna, Ratepay, Novalnet etc.) dem Händler die offene Forderung gegen den Kunden abkauft. Der Kunde zahlt also nicht an den Händler, sondern an den Zahlungsdienstleister. Verlangt ein Händler für diese Zahlart eine Gebühr vom Verbraucher, könnten Gerichte darin eine Umgehung der Ziele der Richtlinie sehen. Denn für eine direkte SEPA-Überweisung darf der Händler keine Gebühr erheben. Bis zur rechtssicheren Klärung sollten Händler daher auch beim Factoring kein Entgelt verlangen.