Normalerweise müssen Unternehmen Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abschreiben. In dieser Zeit müssen die Güter in einem Anlagenregister aufgeführt
werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Büromaterialien, können hingegen bereits in dem Jahr abgeschrieben werden, in dem das Unternehmen
sie angeschafft hat. Der Schwellenwert für diese Sofortabschreibung liegt derzeit bei 410 Euro, bezogen auf die Nettoanschaffungskosten.
Neuer Schwellenwert ab Januar 2018
Anfang März dieses Jahres hat die Große Koalition sich darauf geeinigt, die Schwelle für die Sofortabschreibung auf 800 Euro zu erhöhen. Der neue
Schwellenwert soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Mit der Anhebung entfallen künftig für viele Wirtschaftsgüter die entsprechenden Aufzeichnungspflichten.
Die Maßnahme entlaste daher kleine Mittelständler und Handwerksbetriebe von Bürokratie und Kosten, sagt Brigitte Zypries, Bundesministerin für Wirtschaft und
Energie. Das fördere Investitionen und tue der Wirtschaft gut.
Die Unternehmen können künftig Schreibgeräte, Tablets oder Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro, also fast doppelt so viel, sofort
abschreiben.
Brigitte Zypries
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie