Schriftverkehr mit Gerichten per De-Mail
11.03.2015 // NACHRICHTEN

Schriftverkehr mit Gerichten künftig per De-Mail

E-Justiz-Gesetz: Der deutsche Gesetzgeber hat das Gesetz zur „Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ beschlossen. Damit wird der Ein- und Ausgang von Post bei Gerichten nach und nach weitgehend auf Online-Kommunikation umgestellt.

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Wie beim E-Government-Gesetz setzt die Politik dabei insbesondere auf die De-Mail. Mit dem Gesetz wird das Zustellungsrecht weiterentwickelt. Gerichtliche Dokumente sollen künftig per De-Mail oder einer dem auf Länderebene verbreiteten Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) vergleichbaren Struktur schnell, kostengünstig und rechtssicher mit Eingangsbestätigung ausgeliefert werden können.

Um die Erreichbarkeit von Rechtsanwälten für gerichtliche Urteile, Beschlüsse, Schriftsätze und Ladungen sicherzustellen, muss die Bundesrechtsanwaltskammer bis zum Jahr 2016 auf der Grundlage eines sicheren Verzeichnisdienstes elektronische Anwaltspostfächer einrichten. Zusätzlich werden Vorgaben für das „rechtssichere Scannen“ und Archivieren öffentlicher Urkunden gemacht. Die Bestimmungen sollen schrittweise bis 2022 in Kraft treten.

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