alte Elektrogeräte
07.07.2016 // NACHRICHTEN

Händler müssen alte Elektrogeräte kostenfrei zurücknehmen

Ab 24. Juli 2016 können Verbraucher alte Elektrogeräte kostenfrei beim Handel abgeben. Die gesetzliche Rücknahmepflicht betrifft stationäre Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern sowie Onlinehändler mit ebenso großer Lagerfläche.

Mit der Rücknahme von Elektroaltgeräten setzt der Handel eine Vorgabe des bereits am 25. Oktober 2015 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) um. Viele Händler seien auf die Neuregelung noch unvorbereitet, obwohl diese seit Monaten bekannt sei, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. "Wer mögliche Verbraucherklagen vermeiden will, sollte sein Geschäft umgehend auf die Rücknahmepflicht einstellen."

Rücknahmepflicht mit Einschränkungen

Verbraucher haben nach dem ElektroG zum einen die Möglichkeit der 1:1-Rücknahme, bei der man sein altes Elektrogerät kostenlos zurückgibt und im Gegenzug ein gleichartiges Neugerät kauft. Zum anderen sind Händler aber auch dann zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, wenn die Verbraucher kein neues Gerät erwerben möchten. Dies gilt jedoch nur für solche Geräte, deren Kantenlänge kleiner als 25 Zentimeter ist. "Einige Händler bieten bereits heute eine freiwillige Rücknahme an, auch wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind", erklärt Olsok. Für Händler könne dies ein Service sein, um Kunden zu binden.

Kostenlosen Bitkom-Leitfaden zu den Rücknahmepflichten des ElektroG hier herunterladen
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