Vom alten Mobiltelefon bis zum defekten Staubsauger: Die Bundesregierung will den Handel gesetzlich zur Rücknahme von alten Elektrogeräten verpflichten und
damit eine EU-Richtlinie umsetzen. Im März 2015 hat das Kabinett auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks einen entsprechenden Gesetzentwurf
zur Reform des
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
verabschiedet. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, soll das Gesetz bis Ende 2015 in Kraft treten.
Sammelquote soll erhöht werden
Bislang landen Altgeräte häufig verbotenerweise im normalen Hausmüll. Viele Einzelhändler nehmen gebrauchte Apparate zwar schon heute zurück, ein
einheitliches Rücknahmeverfahren gibt es bislang aber nicht. Mit der Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes will die Regierung erreichen, dass
künftig mehr Elektroschrott gesammelt und umweltgerecht entsorgt wird. Darüber hinaus geht es der Politik darum, wertvolle Metalle wiederzuverwerten und den
illegalen Schrottexport nach Afrika einzudämmen.
Neue Pflichten für den Handel
Einzelhandelsgeschäfte, die eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 Quadratmetern haben, müssen dem Gesetzentwurf zufolge
künftig zum Beispiel den alten Fernseher oder Staubsauger beim Kauf eines gleichwertigen neuen Geräts kostenlos zurücknehmen. Dieser Rücknahmezwang bei Neukauf
soll auch für Internethändler gelten. Kleinere Läden oder Supermärkte, die in einem Regal lediglich ein paar Geräte zum Kauf anbieten, sind von der Regelung
dagegen nicht betroffen.
Darüber hinaus kommt es auf die Größe der alten Apparate an: Hat ein Gerät eine Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern, wie zum Beispiel Mobiltelefone,
Ladegeräte oder Toaster, müssen die Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Elektroverkaufsfläche es auch ohne Neukauf zurücknehmen. Wo das Gerät gekauft
wurde, spielt keine Rolle.