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18.12.2014 // NACHRICHTEN

BMF-Schreiben: Neues Reisekostenrecht ergänzt

Der Gesetzgeber hat das seit Anfang 2014 geltende Reisekostenrecht in verschiedenen Punkten aktualisiert.

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Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014 mitteilt, wurde unter anderem neu festgelegt, dass auch ein fest verankerter Baucontainer auf einer Baustelle eine Tätigkeitsstätte im Sinne des Gesetzes sein kann. Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmer, die wiederholt befristet im Ausland eingesetzt werden, daher auch einer dortigen Tätigkeitsstätte zuordnen. Der Bundesfinanzhof hatte dies in einem Urteil ausgeschlossen (Az.: VI R 11/13). Diese Rechtsprechung sei mit der aktuellen Ergänzung des Reisekostenrechts überholt, heißt es im BMF-Schreiben.

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