Registrierkasse in Bäckerei
30.11.2015 // NACHRICHTEN

Registrierkassenpflicht in Österreich ab Januar 2016

Ab dem Jahreswechsel sind Unternehmer in Österreich verpflichtet, Barumsätze elektronisch zu erfassen.

Kassenlösung von HS

Ideale für kleine und mittlere Unternehmen: das Modul Kasse zur HS Auftragsbearbeitung.

Im Rahmen der Steuerreform 2015 hat der Gesetzgeber in Österreich eine Registrierkassenpflicht beschlossen. Ab 1. Januar 2016 müssen Unternehmer, die jährlich mindestens 15000 Euro Umsatz erwirtschaften und deren Barumsätze 7500 Euro im Jahr überschreiten, ihre Barumsätze mit einer elektronischen Registrierkasse, einem Kassensystem oder einem sonstigen elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln erfassen. Für jeden erfassten Geschäftsvorfall muss künftig ein ordnungsgemäßer Beleg ausgestellt und dem Kunden ausgehändigt werden. Mit der Neuregelung will die österreichische Bundesregierung insbesondere Schwarzumsätze verhindern.

Das Bundesministerium für Finanzen hat auf seiner Website einen umfangreichen Fragen-und-Antworten-Katalog zur Registrierkassenpflicht veröffentlicht.

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