07.01.2015 // NACHRICHTEN
Kurzarbeitergeld: auch 2015 verlängerter Bezug möglich
Unternehmen können konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) weiterhin für maximal zwölf Monate beziehen. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.