Verdienstabrechnung mit Geldscheinen
07.01.2015 // NACHRICHTEN

Kurzarbeitergeld: auch 2015 verlängerter Bezug möglich

Unternehmen können konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) weiterhin für maximal zwölf Monate beziehen. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.

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Wird in Betrieben die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt, können Arbeitgeber konjunkturelles Kurzarbeitergeld beantragen. Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und soll bei Auftragsflauten Entlassungen verhindern. Die Bezugsdauer ist gesetzlich eigentlich auf sechs Monate befristet. Seit dem Jahr 2013 können notleidende Betriebe das Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter jedoch für bis zu zwölf Monate beantragen. Diese Möglichkeit, die Bezugszeit zu verlängern, gibt es gemäß Rechtsverordnung des BMAS auch im Jahr 2015.

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