Zehntausende Arbeitgeber in Deutschland sind im Jahr 2014 einem Zeitungsbericht zufolge insgesamt fast eine Milliarde Euro an Sozialversicherungsbeiträgen
schuldig geblieben. Dies betraf die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Die rund 4000 Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung kontrollieren alle vier Jahre bei einer Auswahl der mehr als 3,2 Millionen Arbeitgeber, ob
diese die Sozialbeiträge für ihre Beschäftigten korrekt abgeführt haben. Im Jahr 2014 kam es dabei nach Angaben des Prüfdienstes der Rentenversicherung in 211
400 Fällen zu Beitragsnachforderungen in Höhe von insgesamt 941 Millionen Euro.
Über ein Drittel aus illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
Rund 390 Millionen Euro der Nachforderungssumme resultierten aus Prüfungen wegen illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit. Werden die Arbeitnehmeranteile
am Sozialversicherungsbeitrag vorsätzlich nicht abgeführt, liegt eine Straftat (§ 266a StGB) vor. Dem Arbeitgeber droht in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe
von bis zu fünf Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe. Den betroffenen Arbeitnehmern entstehen infolge der nicht abgeführten Beitragsanteile keine
Nachteile. Der Versicherungsschutz bleibt in allen Versicherungszweigen bestehen, solange die Beschäftigung gegen Entgelt fortbesteht.
Überwiegende Mehrheit zahlt korrekt
Die Rentenversicherung betont allerdings, dass die große Mehrheit der Arbeitgeber sich korrekt verhält: Die Nachforderungen im Jahr 2014 machten den Angaben
zufolge lediglich 0,3 Prozent des jährlichen Beitragsaufkommens von 335 Milliarden Euro aus. Häufig komme es zudem zu Nachforderungen, weil Arbeitgeber
Entgeltbestandteile irrtümlich für nicht sozialversicherungspflichtig erachteten.