Rentenversicherung
19.10.2015 // NACHRICHTEN

Beitragsnachforderungen: Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe nicht gezahlt

Der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung ist im Jahr 2014 in mehr als 200.000 Fällen fündig geworden: Fast 1 Milliarde Euro müssen Arbeitgeber nachzahlen, weil sie die Beiträge zur Sozialversicherung nicht korrekt abgeführt haben.

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Zehntausende Arbeitgeber in Deutschland sind im Jahr 2014 einem Zeitungsbericht zufolge insgesamt fast eine Milliarde Euro an Sozialversicherungsbeiträgen schuldig geblieben. Dies betraf die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Die rund 4000 Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung kontrollieren alle vier Jahre bei einer Auswahl der mehr als 3,2 Millionen Arbeitgeber, ob diese die Sozialbeiträge für ihre Beschäftigten korrekt abgeführt haben. Im Jahr 2014 kam es dabei nach Angaben des Prüfdienstes der Rentenversicherung in 211 400 Fällen zu Beitragsnachforderungen in Höhe von insgesamt 941 Millionen Euro.

Über ein Drittel aus illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

Rund 390 Millionen Euro der Nachforderungssumme resultierten aus Prüfungen wegen illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit. Werden die Arbeitnehmeranteile am Sozialversicherungsbeitrag vorsätzlich nicht abgeführt, liegt eine Straftat (§ 266a StGB) vor. Dem Arbeitgeber droht in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe. Den betroffenen Arbeitnehmern entstehen infolge der nicht abgeführten Beitragsanteile keine Nachteile. Der Versicherungsschutz bleibt in allen Versicherungszweigen bestehen, solange die Beschäftigung gegen Entgelt fortbesteht.

Überwiegende Mehrheit zahlt korrekt

Die Rentenversicherung betont allerdings, dass die große Mehrheit der Arbeitgeber sich korrekt verhält: Die Nachforderungen im Jahr 2014 machten den Angaben zufolge lediglich 0,3 Prozent des jährlichen Beitragsaufkommens von 335 Milliarden Euro aus. Häufig komme es zudem zu Nachforderungen, weil Arbeitgeber Entgeltbestandteile irrtümlich für nicht sozialversicherungspflichtig erachteten.

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