Rund vier Wochen lang legte ein Streik bei der Deutschen Post im Sommer 2015 die Briefzustellung lahm. Für
zahlreiche Unternehmen bedeutete das finanzielle
Einbußen durch unbezahlte Rechnungen und verstrichene Skontofristen. Die streikbedingten Probleme dürften bei
manchem Verantwortlichen einen Umdenkprozess in
Gang gesetzt haben – weg von der Papierrechnung, hin zur elektronischen Rechnungsstellung. Mit der neuen
Version 2.80 der HS Auftragsbearbeitung trägt HS -
Hamburger Software dem Trend zur Digitalisierung verstärkt Rechnung.
Rechnungsversand per e-mail
Die Warenwirtschaftssoftware ermöglicht den Benutzern, neben Verkaufs- und Einkaufsbelegen nun auch
Ausgangsrechnungen in Form einer angehängten
PDF/A-3-Datei per e-mail zu versenden. Weitere Dateien, die mitverschickt werden sollen (z.B.
Leistungsbeschreibungen, allgemeine Geschäftsbedingungen), lassen
sich in die Rechnungsdatei einbetten. Der Empfänger erhält somit eine e-mail mit nur einem Anhang. Bei Bedarf
kann er die einzelnen Dateien extrahieren und
separat ablegen.
Das PDF/A-3-Format erleichtert Versendern und Empfängern außerdem die Archivierung von Rechnungen nach den
GoBD. Das gilt auch für ergänzende Rechnungsbestandteile wie
Leistungsbeschreibungen, die für den Vorsteuerabzug relevant
sind. Benutzer der HS Auftragsbearbeitung brauchen hierzu in den Stammdaten für eine Belegartgruppe (z.B.
Angebote, Rechnungen) lediglich einmalig die Option
"Dokumentenanhänge als Anlagen ins PDF-Dokument aufnehmen" zu aktivieren.
Standardkonforme Rechnungserstellung im ZUGFeRD-Format
Besonders interessant für Unternehmen ist die neue Möglichkeit, mit den HS-Programmen Ausgangrechnungen,
Rechnungskorrekturen und Wertgutschriften im
ZUGFeRD-Format zu versenden. ZUGFeRD lässt sich in verschiedenen Varianten nutzen, die sich hinsichtlich des
Datenumfangs unterscheiden. Die HS Auftragsbearbeitung verwendet das "Comfort-Profil". Dieses Paket stellt,
neben den Rechnungsdaten für die elektronische Archivierung ("Basic-Profil"), zusätzliche
Daten für eine automatisierte, systemgestützte Rechnungsprüfung beim Rechnungsempfänger bereit.
Die Rechnungsdaten werden als strukturierte XML-Datei zusammen mit dem Belegbild in die PDF/A-3-Datei
eingebettet. Vorteil des XML-Formats:
Finanzbuchhaltungsprogramme können ZUGFeRD-Rechnungen damit ohne OCR-Erkennung halb automatisch vorkontieren.
Dadurch vermeiden die Benutzer Fehler. Außerdem
werden die innerbetrieblichen Abläufe beschleunigt. Das Einsparpotenzial ist beträchtlich: Laut
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sinken die Prozesskosten
auf Empfängerseite um bis zu 15 Euro pro Eingangsrechnung. Insbesondere Großunternehmen verlangen daher von
ihren Lieferanten, Rechnungsdaten in strukturierter
Form elektronisch zu übermitteln. Aber auch im Mittelstand und bei Verbrauchern kommt das papierlose
Verfahren gut an: Untersuchungen des BMWi zufolge
akzeptieren inzwischen 97 Prozent der Neukunden elektronische Rechnungen.
Elektronische Archivierung nach GoBD
Hinsichtlich der Aufbewahrung gelten klare umsatzsteuerrechtliche Vorgaben: Versender und Empfänger müssen
elektronische Rechnungen in dem Format
archivieren, in dem sie verschickt bzw. empfangen wurden – also ebenfalls elektronisch. Hierbei muss die
Unversehrtheit des Inhalts dauerhaft gewährleistet
sein. Die GoBD weisen darauf hin, dass die Ablage elektronischer Rechnungen in einem Dateisystem – ohne
zusätzliche Maßnahmen, die die Unveränderbarkeit
sicherstellen – nicht ausreicht.
Benutzer der HS Auftragsbearbeitung können die Vorgaben mithilfe der
HS
Archivlösung umsetzen. Das System archiviert beispielsweise ZUGFeRD-Ausgangsrechnungen beim e-mail-
Versand automatisch als PDF/A-3-Datei und ermöglicht eine
GoBD-konforme Aufbewahrung. Die e-mail als Trägermedium braucht laut GoBD nicht archiviert zu werden, solange
sie keine aufbewahrungspflichtigen Informationen
enthält
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) haben gemeinsam eine "
Muster-
Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und
elektronischen Aufbewahrung von Belegen inklusive Vernichtung der Papierbelege" erarbeitet. Diese beschreibt
den Prozess der elektronischen Rechnungserstellung
und -archivierung. Experten empfehlen Unternehmen, die Verfahrensbeschreibung als Vorlage zu nutzen und
individuell zu ergänzen.
Vorteile der elektronischen Rechnung
- Niedrigere Kosten für Lagerfläche, Aktenordner, Papier und Druckerverbrauchsmaterial
- Schnellere Bezahlung (laut Bundeswirtschaftsministerium im Schnitt 5,3 Tage früher als bei
Papierrechnungen)
- Entlastung der Mitarbeiter von Ablagetätigkeiten
- Einsparungen von bis zu 6,90 Euro pro Ausgangsrechnung (Deutsche Bank Research) und bis zu 15 Euro pro
Eingangsrechnung
(Bundeswirtschaftsministerium)
Rechtliche Anforderungen
- Auch elektronische Rechnungen müssen gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) die Pflichtangaben einer Rechnung
enthalten.
- Der Rechnungsempfänger muss damit einverstanden sein, die Rechnung in elektronischer Form zu erhalten.
Der Gesetzgeber geht von Einvernehmen aus, wenn
der digitale Rechnungsaustausch praktiziert und stillschweigend gebilligt wird.
- Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts müssen gewährleistet sein. Hierzu reicht
es aus, im Rahmen eines innerbetrieblichen
Kontrollverfahrens einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung herzustellen.
- Jede elektronische Rechnung muss revisionssicher und elektronisch archiviert werden
- Die umsatzsteuerrechtliche Aufbewahrungsdauer beträgt zehn Jahre.
Weitere Informationen zu ZUGFeRD: www.ferd-net.de