SEPA-Lastschriftmandate effizient verwalten
Für jede SEPA-Lastschrift benötigt der Zahlungsempfänger im Vorfeld
eine vom Zahlungspflichtigen unterschriebene Ermächtigung – das SEPA-Lastschriftmandat. Insbesondere
Unternehmen und Vereine, die in größerem Umfang
Lastschriften verarbeiten, benötigen zur Verwaltung der erteilten Ermächtigungen ein zentrales
Mandatsmanagement. Denn: Die Mandate müssen mitsamt ihrer
Historie archiviert werden, damit sie der Debitor-Bank auf Anforderung als Kopie vorgelegt werden können.
Eine Ablage in Papierform kann da schnell
unübersichtlich werden. HS wird daher im zweiten Quartal dieses Jahres das neue Erweiterungsmodul „Mandate -
Lastschriften“ für das HS Finanzwesen und die HS
Finanzbuchhaltung auf den Markt bringen. Die Lösung ermöglicht den Anwendern, die Lastschriftmandate mit
ihrem Fibuprogramm zu erstellen und zu verwalten. Über
das HS Dokumentenmanagement lassen sie die Mandate strukturiert archivieren und im Nu wieder auffinden.
Optional besteht die Möglichkeit, den Zahlungspflichtigen die SEPA-Lastschriftmandate elektronisch und
nachweisbar per De-Mail zuzusenden. Nähere
Informationen zu dieser Lösung sind unter
www.hamburger-
software.de/de-mail/sepa erhältlich.
Einzug nur nach Vorabinformation
Das SEPA-Regelwerk schreibt außerdem eine Vorabinformation (Pre-Notification) des Zahlungspflichtigen über
die bevorstehende Belastung seines Kontos vor.
Dies hat, sofern keine kürzere Frist vereinbart wurde, 14 Tage vor dem Einzug der Lastschrift zu geschehen.
In der Vorabinformation muss der Zahlungsempfänger
neben dem Einzugsbetrag/-datum und der Bankverbindung des Zahlungspflichtigen (IBAN/BIC) auch die Angaben zum
SEPA-Lastschriftmandat aufführen
(Gläubiger-Identifikationsnummer, Mandatsreferenz). Anwender des HS Finanzwesens und der HS Finanzbuchhaltung
können die Vorabinformationen im Zuge des
Lastschriftlaufs erstellen und anschließend aus den Programmen per e-mail an die Zahlungspflichtigen
übermitteln. Zudem lassen sich die Vorabinformationen archivieren.
COR1 – die „Eillastschrift“
Ebenfalls ab Version 2.40 ist es mit den Fibuprogrammen von HS möglich, COR1 zu nutzen, eine Variante der
SEPA-Basislastschrift mit verkürzter
Vorlauffrist – auch als „Eillastschrift“ bezeichnet. Herkömmliche SEPA-Basislastschriften müssen die Bank des
Debitors bei einer Einmal- bzw. Erstlastschrift
fünf Bankarbeitstage und bei einer Folgelastschrift zwei Tage vor dem Fälligkeitstermin erreichen (SEPA-
Firmenlastschrift: ein Tag). COR1 verkürzt die
Vorlauffrist auf einen Tag. Im Übrigen gelten die Vorgaben der SEPA-Basislastschrift, beispielsweise zur
Vorabinformation, sowie das entsprechende
SEPA-Basislastschriftmandat. Eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen ist nicht
erforderlich. Die „Eillastschrift“ kann für einmalige,
wiederkehrende, erstmalige sowie letztmalige Lastschriften verwendet werden. Allerdings steht die Option
derzeit nur im innerdeutschen Zahlungsverkehr zur
Verfügung. Nähere Informationen sind bei den Banken erhältlich.