Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im "geschäftlichen Verkehr" erweitert.
Insbesondere Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft sollen umfassender als bislang unter Strafe gestellt werden. Die Regelungen betreffen somit Angestellte
oder Beauftragte von Unternehmen. Derzeit ist die Bestechung dieser Personen nur dann strafbar, wenn damit eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft
werden soll. Dies ist etwa der Fall, wenn der Einkäufer einer Firma sich von einem Zulieferer bestechen lässt und dafür im Gegenzug diesem Zulieferer den
Auftrag gibt, statt einem günstigeren Konkurrenten.
Pflichtverletzungen gegenüber Arbeitgeber künftig strafbar
Künftig sollen auch Fälle strafbar sein, in denen es nicht zu einer solchen Wettbewerbsverzerrung kommt, sondern zu einer Verletzung der Pflichten gegenüber
dem Arbeitgeber. Bewilligt also zum Beispiel der Angestellte einer Bank gegen die Zahlung eines Bestechungsgeldes einen Immobilienkredit, obwohl der Kunde gar
nicht die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist dies der geplanten Neuregelung zufolge künftig strafbar. Mit dem Gesetzentwurf will die
Bundesregierung das deutsche Strafrecht an verbindliche Vorgaben aus einem EU-Rahmenbeschluss anpassen.