Steuernachlass
18.02.2016 // NACHRICHTEN

Spitzenausgleich: Produzierendes Gewerbe erhält Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer

Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland können laut Bundesfinanzministerium auch im Jahr 2016 den sogenannten Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten. Die Betriebe werden somit auf Antrag von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer entlastet.

Der Spitzenausgleich soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit produzierender Unternehmen stärken und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz würdigen. Seit dem Jahr 2013 erhalten produzierende Unternehmen den Spitzenausgleich nur noch, wenn sie zur Energieeinsparung beitragen. Ob dieses Ziel im jeweiligen Antragsjahr erreicht worden ist, stellt die Bundesregierung auf der Grundlage des Berichts eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts fest.

Energieeffizienz verbessert

Im für das Jahr 2016 maßgeblichen Bezugsjahr 2014 beträgt der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität 2,6 Prozent gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. Das Rheinisch-Westfälische Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) kommt in seinem Monitoringbericht zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Reduktion 8,9 Prozent gegenüber dem Basiswert betrug. Das Bundeskabinett hat daher am 6. Januar 2016 formell festgestellt, dass die Unternehmen des produzierenden Gewerbes den Zielwert für eine Verringerung ihrer Energieintensität erreicht haben. Der Spitzenausgleich kann deshalb auch im Jahr 2016 in voller Höhe gewährt werden.

Der Monitoringbericht geht auf eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz aus dem Jahr 2012 zurück. Die Wirtschaft hatte darin zugesagt, als Gegenleistung für die Gewährung des Spitzenausgleichs unter anderem die Energieintensität der Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu reduzieren.

Der Antrag auf Steuerentlastung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Auf der Website des Zolls gibt es nähere Informationen zum Spitzenausgleich.

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