Der Spitzenausgleich soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit produzierender Unternehmen stärken und
ihren
Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz würdigen. Seit dem Jahr 2013 erhalten produzierende Unternehmen
den Spitzenausgleich nur noch, wenn sie zur Energieeinsparung beitragen. Ob dieses Ziel im jeweiligen
Antragsjahr erreicht worden ist, stellt die Bundesregierung auf der Grundlage des Berichts eines unabhängigen
wissenschaftlichen Instituts fest.
Energieeffizienz verbessert
Im für das Jahr 2016 maßgeblichen Bezugsjahr 2014 beträgt der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität 2,6
Prozent gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. Das
Rheinisch-Westfälische Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) kommt in seinem Monitoringbericht zu dem
Ergebnis, dass die tatsächliche Reduktion 8,9 Prozent gegenüber dem Basiswert betrug. Das Bundeskabinett hat
daher am 6. Januar 2016 formell festgestellt, dass die Unternehmen des produzierenden Gewerbes den Zielwert für
eine Verringerung ihrer Energieintensität erreicht haben. Der Spitzenausgleich kann deshalb auch im Jahr 2016 in
voller Höhe gewährt werden.
Der Monitoringbericht geht auf eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur
Steigerung der Energieeffizienz aus dem Jahr 2012 zurück. Die Wirtschaft hatte darin zugesagt, als Gegenleistung
für die Gewährung des Spitzenausgleichs unter anderem die Energieintensität der Unternehmen des produzierenden
Gewerbes zu reduzieren.
Der Antrag auf Steuerentlastung ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Auf der Website des Zolls gibt es
nähere Informationen zum Spitzenausgleich.