"Finanzamt" aus Spielsteinen
04.08.2014 // NACHRICHTEN

E-Bilanz: Neue Taxonomie veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium hat die Taxonomie 5.3 der E-Bilanz veröffentlicht.

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Alle Jahre wieder: Bereits zum dritten Mal seit 2011 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den amtlich vorgeschriebenen Datensatz zur Übermittlung von E-Bilanzen an die Finanzverwaltung überarbeitet. Am 13. Juni 2014 hat das Ministerium die Taxonomie 5.3 per BMF- Schreiben veröffentlicht. Die neue Version ist für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen. Laut Schreiben beanstanden die Finanzämter es jedoch nicht, wenn sie ebenfalls für das Wirtschaftsjahr 2014 bzw. 2014 / 2015 genutzt wird.

Zusätzliche Übermittlungsformen

Mithilfe der Taxonomie 5.3 können auch steuerbegünstigte Körperschaften mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb E-Bilanzen übermitteln. Hierzu lässt sich für den steuerrelevanten Geschäftsbereich im Berichtsbestandteil „Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle“, zusätzlich zu den originären Berichtsteilen für die Gesamtkörperschaft, die Datenstruktur der Berichtsteile „Bilanz“ und „GuV“ nutzen. Die zusätzlichen Übermittlungsformen der Taxonomie 5.3 stehen auch für gewerbliche Betriebe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Gemeinden) zur Verfügung. Nähere Informationen enthält das BMF-Schreiben vom 13. Juni 2014.

Nutzung ab Mai 2015 möglich

Voraussichtlich ab November 2014 können Steuerpflichtige die neue Taxonomie zur Übermittlung von E-Bilanz-Testfällen an die Finanzverwaltung verwenden. Ab Mai 2015 soll die Übertragung echter E-Bilanzen möglich sein. Die aktualisierten Taxonomien der Version 5.3 (Kern-, Branchen- und Spezialtaxonomien) können unter www.esteuer.de angesehen und heruntergeladen werden.

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