01.10.2015 // NACHRICHTEN
Grundfreibetrag 2015: Keine rückwirkende Korrektur beim Lohnsteuerabzug notwendig
Zum Januar 2015 wurde der steuerliche Grundfreibetrag erhöht. Arbeitgeber können die gesamte Entlastung beim Lohnsteuerabzug im Dezember abrechnen.