Lohnsteuer
01.10.2015 // NACHRICHTEN

Grundfreibetrag 2015: Keine rückwirkende Korrektur beim Lohnsteuerabzug notwendig

Zum Januar 2015 wurde der steuerliche Grundfreibetrag erhöht. Arbeitgeber können die gesamte Entlastung beim Lohnsteuerabzug im Dezember abrechnen.

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Der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag werden rückwirkend ab Januar 2015 erhöht. Arbeitgeber müssen diese Änderungen beim Lohnsteuerabzug bzw. bei der Lohnkirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag berücksichtigen. Die gute Nachricht für Personalabteilun­gen: Anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, ist der im laufenden Jahr bereits vorgenommene Lohnsteuerabzug nun doch nicht aufwendig nachträglich zu korrigieren. Stattdessen wird es zu einer "Dezemberlösung" kommen: Die gesamte Entlastung wird somit erst bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Dezember 2015 berücksichtigt.

Das Bundesfinanzministerium wird dazu neue Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug erstellen.

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