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11.05.2015 // NACHRICHTEN

Elektronische Rechnung wird in der Schweiz Pflicht

Wer die schweizerische Bundesverwaltung beliefert, muss seine Rechnungen ab 1. Januar 2016 elektronisch einreichen, sofern der Vertragswert 5.000 Schweizer Franken übersteigt.

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Das hat der Bundesrat des Nachbarlandes beschlossen. Davon betroffen sind alle Unternehmen, die Geschäfte mit den Bundesbehörden in der Schweiz machen. Lieferanten sollen ihre Rechnungen demnach künftig über einen von der Schweizer Verwaltung beauftragten Serviceprovider einreichen. Dabei haben die Unternehmen zwei Möglichkeiten: Entweder sie erfassen die Daten über ein Onlineformular des Service-Providers oder sie stellen dem Dienstleister eine PDF-Datei zur Weiterleitung an den Rechnungsempfänger zur Verfügung. Durch die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung hofft die Schweiz auf einen schnellen und kostensparenden Austausch von Rechnungen. Bereits seit 2012 sei die Bundesverwaltung imstande, eingehende E-Rechnungen zu verarbeiten, heißt es von offizieller Seite. Bislang werden den Angaben zufolge aber nur 14 Prozent der jährlich rund 700.000 Rechnungen papierlos eingereicht.

Wie Österreich, wo bereits jetzt alle einheimischen Lieferanten elektronische Rechnungen an die Bundesverwaltung stellen müssen, setzt die Schweiz beim Thema E-Rechnung auf eine nationale Lösung. Deutschland verfolgt dagegen einen anderen Ansatz: Mit ZUGFeRD steht hier ein Rechnungsformat zur Verfügung, das auf den internationalen Standards der „Cross Industry Invoice“ (CII) sowie auf den vom Europäischen Normungsgremium CEN entwickelten „Message User Guidelines“ (MUG) für eine Kernrechnung basiert (www.ferd-net.de). Damit hat ZUGFeRD gute Chancen, nicht nur in Deutschland, sondern auch bei der anstehenden EU-Normierung des elektronischen Rechnungsaustausches zum Zug zu kommen.

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