Der Bitkom kritisiert, dass die geplante EU-
Datenschutzverordnung "zahlreiche neue Genehmigungs- und Meldepflichten" enthalte.
Dadurch steige der bürokratische Aufwand für
Unternehmen, zudem verursachten die Neuregelungen mehr Rechtsunsicherheit und seien teils praxisfern. "Wir
können nicht die Digitalisierung von Wirtschaft und
Gesellschaft vorantreiben wollen und gleichzeitig die Nutzung von Daten bis zur Unmöglichkeit beschränken",
kommentiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard
Rohleder die Pläne der EU-Kommission. Man dürfe die Schraube beim Datenschutzrecht nicht überdrehen.
Wir können nicht die
Digitalisierung von Wirtschaft
und Gesellschaft
vorantreiben wollen und
gleichzeitig die Nutzung
von Daten bis zur Unmöglichkeit
beschränken.
Bernhard Rohleder
Bitkom e.V.
Verband favorisiert pseudonymisierte Datenverarbeitung
Der Bitkom spricht sich für die Verarbeitung sogenannter pseudonymisierter Daten aus. Dabei wird der
Personenbezug der gespeicherten Daten unkenntlich
gemacht. Anders als bei tatsächlich anonymisierten Daten lässt sich dieser Bezug aber wieder herstellen –
etwa
auf Wunsch der Betroffenen oder auf Anweisung
von Strafverfolgungsbehörden. Der Schutz der Privatsphäre sei dabei aber gewährleistet, so Rohleder.
"Pseudonymisierte Datenverarbeitung ist moderner
Datenschutz, der sich in der Verordnung bislang nicht ausreichend wiederfindet."
Darüber hinaus sollten Zweckänderungen der Datenverarbeitung "unter bestimmten Voraussetzungen möglich
bleiben", fordert Rohleder. Dies sei eine wichtige
Voraussetzung für Dienste, die erst im Nachgang der Datenerhebung entwickelt würden. Des Weiteren dürften die
"ohnehin sehr komplexen Regelungen zur
Auftragsdatenverarbeitung" nicht weiter verkompliziert werden. Diese Regelungen kommen immer dann zum Tragen,
wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten von
einem Dienstleister verarbeiten lässt.