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14.04.2016 // NACHRICHTEN

Bitkom kritisiert neue EU-Datenschutzverordnung

Die Regelungen der geplanten EU-Datenschutzverordnung schränken europäische Unternehmen nach Auffassung des IT-Branchenverbands Bitkom zu stark ein.

Der Bitkom kritisiert, dass die geplante EU- Datenschutzverordnung "zahlreiche neue Genehmigungs- und Meldepflichten" enthalte. Dadurch steige der bürokratische Aufwand für Unternehmen, zudem verursachten die Neuregelungen mehr Rechtsunsicherheit und seien teils praxisfern. "Wir können nicht die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft vorantreiben wollen und gleichzeitig die Nutzung von Daten bis zur Unmöglichkeit beschränken", kommentiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder die Pläne der EU-Kommission. Man dürfe die Schraube beim Datenschutzrecht nicht überdrehen.

Bernhard Rohleder
Wir können nicht die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft vorantreiben wollen und gleichzeitig die Nutzung von Daten bis zur Unmöglichkeit beschränken.

Bernhard Rohleder
Bitkom e.V.

Verband favorisiert pseudonymisierte Datenverarbeitung

Der Bitkom spricht sich für die Verarbeitung sogenannter pseudonymisierter Daten aus. Dabei wird der Personenbezug der gespeicherten Daten unkenntlich gemacht. Anders als bei tatsächlich anonymisierten Daten lässt sich dieser Bezug aber wieder herstellen – etwa auf Wunsch der Betroffenen oder auf Anweisung von Strafverfolgungsbehörden. Der Schutz der Privatsphäre sei dabei aber gewährleistet, so Rohleder. "Pseudonymisierte Datenverarbeitung ist moderner Datenschutz, der sich in der Verordnung bislang nicht ausreichend wiederfindet."

Darüber hinaus sollten Zweckänderungen der Datenverarbeitung "unter bestimmten Voraussetzungen möglich bleiben", fordert Rohleder. Dies sei eine wichtige Voraussetzung für Dienste, die erst im Nachgang der Datenerhebung entwickelt würden. Des Weiteren dürften die "ohnehin sehr komplexen Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung" nicht weiter verkompliziert werden. Diese Regelungen kommen immer dann zum Tragen, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten von einem Dienstleister verarbeiten lässt.

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