24.01.2017 // PRODUKT-WELT
Tipp für Arbeitgeber: Sondermeldung vor Rentenbeginn
Geht ein Mitarbeiter in Rente, muss der Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung vor dem Rentenbeginn die letzten beitragspflichtigen Einnahmen des Beschäftigten melden. Hier erfahren Sie, wie Sie diese Aufgabe mithilfe der Software von HS erledigen.