Mitarbeiter und Führungskraft im Gespräch
26.11.2015 // PRODUKT-WELT

Tipp: Mit dem HS Personalmanagement freie Mitarbeitergespräche erfassen

Mit dem HS-Modul Personalentwicklung können Führungskräfte, neben den von der Personalabteilung koordinierten Beurteilungsgesprächen, auch freie Gespräche mit ihren Mitarbeitern erfassen.

HS Personalmanagement

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Mit dem HS-Modul Personalentwicklung können Führungskräfte, neben den von der Personalabteilung koordinierten Beurteilungsgesprächen, auch freie Gespräche mit ihren Mitarbeitern erfassen. Freie Gespräche können zum Beispiel Personalentwicklungsgespräche sein, die von den Mitarbeitern spontan gewünscht werden – oder auch ein Ermahnungsgespräch, weil ein Mitarbeiter beispielsweise zu spät zur Arbeit erschienen ist.

Durch eine Erfassung solcher Gespräche mit der Lösung von HS hat zum einen die Führungskraft die Ergebnisse für sich gespeichert. Zum anderen kann die Personalabteilung die Gesprächsinhalte einsehen. Die Führungskraft braucht die Personalreferenten also nicht gesondert zu informieren. Um die beschriebene Funktion zu nutzen, sind folgende Einstellungen in der Software vorzunehmen:

  • Gehen Sie im Bereich „Personalmanagement/Mitarbeiterentwicklung“ auf „Mitarbeitergespräche“.
  • Klicken Sie dort auf „Neu anlegen“ und bestätigen Sie die Auswahl „Einzelgespräch“.
  • Geben Sie dem Einzelgespräch einen Titel sowie eine Bezeichnung. Als Gesprächsart wählen Sie ein „Freies Gespräch“ aus.
  • Tragen Sie sich als verantwortliche Führungskraft ein und fügen Sie den Namen des Mitarbeiters ein, mit dem Sie gesprochen haben. Geben Sie außerdem das Gesprächsdatum ein.
  • Auf der Registerkarte „Beschreibung“ können Sie in einem Textfeld eingeben, was Sie mit dem Mitarbeiter besprochen haben. Sie haben auf der Registerkarte „Dokumente“ aber auch die Möglichkeit, die Gesprächsinhalte als Dokument anzuhängen.
  • Nachdem Sie das Gespräch erfasst haben, ändern Sie den Status von „In Vorbereitung“ auf „Gespräch durchgeführt“. Die Personalabteilung sieht nun, was Sie mit Ihrem Mitarbeiter besprochen haben. Sollte sich beispielsweise aus einem von Ihnen durchgeführten Ermahnungsgespräch eine Abmahnung ergeben, liegen den Personalern bereits alle Informationen vor, die sie für die Erstellung der Abmahnung benötigen. Das erspart Rückfragen.
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