In den Programmen HS Auftragsbearbeitung und HS Auftragsmanager lässt sich ein Mindestauftragswert festlegen.
Falls Sie anschließend dennoch Aufträge mit
einem geringeren Bestellwert annehmen möchten, erheben Sie Mindermengenzuschläge. Auch Gutscheinaktionen, für
die ein Mindestauftragswert gelten soll, wickeln
Sie mithilfe des Programms komfortabel ab. Stellen Sie in der Anwendung Folgendes ein:
Im Arbeitsgebiet
Stammdaten → Weitere Stammdaten → Belegart Verkauf legen Sie auf der Registerkarte
„Kennzeichen“ den Mindestauftragswert für die gewünschte
Belegart fest. Außerdem bestimmen Sie, ob die Anwendung bei Nichterreichen des Bestellwerts lediglich einen
Warnhinweis gibt oder die Auftragserfassung
verhindert. Im Fall einer Warnung können Sie den Beleg während der Belegerfassung speichern.
Einen Mindermengenzuschlag können Sie in Form einer Kondition umsetzen. Legen Sie dazu im Arbeitsgebiet
Stammdaten → Kondition eine neue Kondition an und aktivieren Sie auf der Registerkarte
„Kennzeichen“ die entsprechende Einstellung.
Mindermengenzuschläge ergeben sich in der Regel aus den AGB. Dabei kann es sich um einen Betrag oder einen
prozentualen Zuschlag auf den Nettoauftragswert oder
auf die Rechnungssumme handeln. Erreicht ein Kunde den Mindestauftragswert nicht, fügen Sie im Beleg die
Kondition als weitere Position hinzu.
Soll ein Mindestauftragswert für einzelne Kunden nicht gelten, kennzeichnen Sie dieses in den
Kundenstammdaten auf der Registerkarte „Verkaufsdaten“.
Der Mindestauftragswert wird im Beleg auf der Registerkarte „Summen“ angezeigt. Er wird mit dem Gesamt-
Nettoumsatz der Artikel verglichen, der bereits
die Positionsrabatte enthält.