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02.04.2015 // PRODUKT-WELT

Tipp: Mit Mindestauftragswert arbeiten – damit sich Ihre Aufträge lohnen

Aufträge, die einen bestimmten Bestellwert unterschreiten, sind für Ihr Unternehmen nicht rentabel? Dann legen Sie doch in Ihrem HS Programm zur Auftragsbearbeitung einen Mindestauftragswert fest.

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In den Programmen HS Auftragsbearbeitung und HS Auftragsmanager lässt sich ein Mindestauftragswert festlegen. Falls Sie anschließend dennoch Aufträge mit einem geringeren Bestellwert annehmen möchten, erheben Sie Mindermengenzuschläge. Auch Gutscheinaktionen, für die ein Mindestauftragswert gelten soll, wickeln Sie mithilfe des Programms komfortabel ab. Stellen Sie in der Anwendung Folgendes ein:

Im Arbeitsgebiet Stammdaten → Weitere Stammdaten → Belegart Verkauf legen Sie auf der Registerkarte „Kennzeichen“ den Mindestauftragswert für die gewünschte Belegart fest. Außerdem bestimmen Sie, ob die Anwendung bei Nichterreichen des Bestellwerts lediglich einen Warnhinweis gibt oder die Auftragserfassung verhindert. Im Fall einer Warnung können Sie den Beleg während der Belegerfassung speichern.

Einen Mindermengenzuschlag können Sie in Form einer Kondition umsetzen. Legen Sie dazu im Arbeitsgebiet Stammdaten → Kondition eine neue Kondition an und aktivieren Sie auf der Registerkarte „Kennzeichen“ die entsprechende Einstellung. Mindermengenzuschläge ergeben sich in der Regel aus den AGB. Dabei kann es sich um einen Betrag oder einen prozentualen Zuschlag auf den Nettoauftragswert oder auf die Rechnungssumme handeln. Erreicht ein Kunde den Mindestauftragswert nicht, fügen Sie im Beleg die Kondition als weitere Position hinzu.

Soll ein Mindestauftragswert für einzelne Kunden nicht gelten, kennzeichnen Sie dieses in den Kundenstammdaten auf der Registerkarte „Verkaufsdaten“.

Der Mindestauftragswert wird im Beleg auf der Registerkarte „Summen“ angezeigt. Er wird mit dem Gesamt- Nettoumsatz der Artikel verglichen, der bereits die Positionsrabatte enthält.

Bildnachweis:Photocase