Bei der Lohnabrechnung gilt es einiges zu beachten – zum Beispiel die SV-Fälligkeitstermine: Die Beiträge
sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats
fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31.
Dezember sind keine Bankarbeitstage. Die
Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats
vorliegen. Sie müssen also spätestens im Laufe des
Vortags übermittelt werden, damit die Krankenkasse am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann. Wird der
Nachweis nicht rechtzeitig abgegeben, schätzt die
Krankenkasse die Beitragsschuld. Zudem führen spätere Korrekturen für beide Seiten zu Mehraufwand. Allein
deshalb ist es ratsam, die SV-Fälligkeitstermine
einzuhalten.
Nützlicher Helfer für die Lohnabrechnung
Eine Kalenderdatei ermöglicht es Lohnabrechnern, sämtliche SV-Fälligkeitstermine 2018 einfach und bequem in
ihren persönlichen Kalender zu übernehmen.
Hierzu können Interessierte unter dem unten genannten Link eine Datei im iCalendar-Format (Endung: .ics)
herunterladen und anschließend in ihr Kalenderprogramm
importieren. iCalendar ist ein Standardformat für den Austausch von Kalenderinhalten und wird von vielen
Kalenderprogrammen akzeptiert, wie zum Beispiel
Microsoft Outlook, IBM Notes oder Google Kalender.
Nach dem Import zeigt der persönliche Kalender alle Termine zur Fälligkeit des Beitragsnachweises und alle
Termine zur Fälligkeit der Beiträge
(Zahlungseingang) im laufenden Abrechnungsjahr an. Eine Erinnerungsfunktion sorgt zudem dafür, dass kein Termin
vergessen wird.
Kalenderdatei mit SV-Fälligkeitsterminen 2018 - hier kostenlos herunterladen