Ladebalken 2016-2017
13.12.2016 // PRODUKT-WELT

Jahreswechsel-Version der HS Lohnprogramme in Kürze erhältlich

Die für das Jahr 2017 gültige Version 2.80 der HS Programme zur Lohnabrechnung steht in den Startlöchern. Voraussichtlich in der dritten Januarwoche erhalten die Kunden per e-mail einen Link zum Download.

Alle Jahre wieder: Auch mit dem bevorstehenden Jahreswechsel ändern sich gesetzliche Vorgaben im Bereich der Lohnabrechnung. Beispielsweise gilt ab Januar ein neuer Datensatzaufbau für Meldungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Ebenfalls neu sind die Datensatzbeschreibungen im EEL-Verfahren (Elektronische Entgeltersatzleistungen) und im Zahlstellenverfahren. Des Weiteren sind Arbeitgeber ab nächstem Jahr verpflichtet, bei den Berufsgenossenschaften die UV-Stammdaten für ihre Beschäftigten elektronisch abzurufen. Und im Februar 2017 ist erstmalig der Elektronische Lohnnachweis zu versenden, der auf Basis des UV-Stammdatendienstes erstellt wird.

Gesetzliche Änderungen plus Komfortverbesserungen

Die kommende Version 2.80 der Lohnabrechnungsprogramme von HS erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Darüber hinaus bietet die Software unter anderem die folgenden neuen und komfortverbessernden Funktionen:

  • In der Meldehistorie lassen sich Meldungen künftig leichter finden, da die Anwender nach der SV-Nummer (z.B. bei DEÜV-Meldungen) oder der ID-Nummer (z.B. bei ELStAM-Meldungen) suchen können.
  • Zahlreiche Listen können durch Gruppierungen übersichtlicher gestaltet werden. Bei einer Gruppierung stehen Listeneinträge, die in einer bestimmten Spalte den gleichen Wert haben, untereinander.
  • Im HS Personalwesen und im HS Personalmanagement kann nun die in Jahren ausgedrückte Mitarbeiterbetriebszugehörigkeit abgefragt und in Listen und Tabellen ausgegeben werden.

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