Keine Zeit, kein Personal, keine Ahnung – fragt man Unternehmer, weshalb sie ihre Finanzbuchhaltung von
einem Dienstleister durchführen lassen, lautet die
Antwort meistens: "Wir möchten uns ganz auf unser Geschäft konzentrieren und nicht mit Buchhaltung
auseinandersetzen." Diese Vogel-Strauß- Taktik mag
nachvollziehbar sein, doch sie funktioniert nicht. Denn auch wenn ein Unternehmer seine Finanzbuchhaltung
teilweise oder komplett auslagert, bleibt er für die
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung im Sinne der GoBD stets selbst verantwortlich. Zudem befreit das
Outsourcing von Buchhaltungsprozessen ein Unternehmen nicht
von der Aufgabe, steuerlich relevante Belege zu sammeln und spätestens zum Jahresabschluss an den
Steuerberater weiterzuleiten. Dann folgen in der Regel
Abstimmungstermine mit dem Berater, beispielsweise um Belege zuzuordnen. Kurzum: Das Thema Buchhaltung holt
einen in der einen oder anderen Form immer wieder
ein.
Überblick über die Unternehmenssituation
Wer die Buchführung nur als gesetzliche Pflicht mit lästigen Nebenwirkungen begreift, übersieht zudem die
Vorzüge einer inhouse geführten Finanzbuchhaltung.
So stehen einem beispielsweise mithilfe leistungsfähiger Software jederzeit aktuelle Geschäftszahlen und
Auswertungen zur Verfügung, sei es zu den Forderungen
und Verbindlichkeiten, zur Liquidität oder zur Kostensituation. Die dadurch gewonnene Transparenz erleichtert
und verbessert die Unternehmenssteuerung, weil
Entscheidungen auf der Basis von belastbarem Zahlenmaterial und nicht nach Bauchgefühl getroffen werden.
Mit unserer Fibusoftware greifen wir schnell auf die Buchhaltungsdaten zu und sind mit wenigen
Klicks über die aktuelle finanzielle Lage
informiert. Weitere Vorteile sind unter anderem das übersichtliche Management der offenen Posten und das
Mahnwesen.
Mandy Lange, Buchhalterin bei Crystal Marine Germany,
nutzt die HS Finanzbuchhaltung.
Datenhoheit und schneller Zugriff
Oft müssen sich Unternehmer im hektischen Tagesgeschäft zügig entscheiden, wie sie die finanziellen
Betriebsmittel einsetzen möchten. Es ist daher besser,
die entscheidungsrelevanten Informationen sofort im Haus zu haben, wenn sie benötigt werden, als zunächst
beim externen Dienstleister nachfragen zu müssen. Die
Hoheit über die eigenen Finanzdaten und der schnelle Zugriff per Software verkürzen die Entscheidungswege und
steigern somit die Handlungs- und
Reaktionsfähigkeit des Unternehmens.
Effiziente Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Der Einsatz einer
Finanzbuchhaltungssoftware mit DATEV-Schnittstelle
optimiert darüber hinaus die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Indem das Unternehmen Routine-
Buchhaltungstätigkeiten oder sogar den Jahresabschluss selbst
erledigt, senkt es zum einen die Honorarkosten. Zum anderen kann es die Expertise des Dienstleisters nun
verstärkt in dem Bereich in Anspruch nehmen, für den
man ihn tatsächlich benötigt – in der steuerlichen Beratung. Ein weiterer Vorteil: Der reibungslose
Datenaustausch zwischen der Fibusoftware des Unternehmens
und dem DATEV-System des Steuerberaters beschleunigt den Workflow und senkt für beide Seiten den Aufwand.
Mit leistungsfähiger Software kein Hexenwerk
Standhafte Buchhaltungsverweigerer mögen einwenden, bei der Finanzbuchhaltung gebe es so viel zu beachten,
dass ein Einsteiger kaum durchblicke. Richtig
ist: Wir haben es hier mit einem besonders gründlich durchregulierten kaufmännischen Bereich zu tun, der
einen hohen Strukturierungsgrad aufweist. Genau
deshalb lässt sich die Finanzbuchhaltung so gut und effektiv mithilfe von Software abbilden. Heutige
Fibulösungen machen es dabei mit zahlreichen
Programmassistenten auch Einsteigern leicht, ihre buchhalterischen Pflichten von der Umsatzsteuer-
Voranmeldung bis zur E-Bilanz zu erfüllen. Zusätzlich
optimiert die Software die Arbeitsabläufe, und die Benutzer wachsen immer mehr in ihre Aufgaben hinein.
Vorteile einer Inhouse-Lösung
- Lückenlose Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle
- Permanenter Zugriff auf Daten für unternehmerische Entscheidungen
- Frühzeitige Abwendung finanzieller Probleme durch laufendes Controlling
- Leichte Erfüllung der Kooperationspflichten bei Betriebsprüfungen
- Mögliche Steuerersparnis durch nachvollziehbare Geltendmachung aller Betriebsausgaben
- Verbessertes Bankrating aufgrund größerer betriebswirtschaftlicher Transparenz