Terminkalender und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
31.05.2016 // PRODUKT-WELT

Tipp: Bescheinigungen zur Gewährung von Kinderpflegekrankengeld und -verletztengeld

Die elektronischen Bescheinigungen zur Gewährung von Kinderpflegekrankengeld und Kinderpflegeverletztengeld wurden im vergangenen Jahr von den Krankenkassen angepasst. Daher hat Lohnsoftware-Hersteller HS diese Bescheinigungen ebenfalls überarbeitet und den Anwendern neu zur Verfügung gestellt. Lesen Sie, wie Sie die Bescheinigungen mit den Lohnabrechnungsprogrammen von HS erstellen.

In den neuen Bescheinigungen wollen die Krankenkassen das Ausfallentgelt der Kinderkrankenbetreuung bescheinigt haben. Die Lohnanwendung kann diesen Wert jedoch nicht immer automatisch ermitteln. Daher müssen Sie das monatliche Ausfallentgelt gegebenenfalls selbst berechnen und diesen Bruttobetrag über die neue interne Erfassungslohnart "KKAU" abrechnen und in die Anwendung einsteuern. Erforderlich ist dies in folgenden Fällen:
  • immer bei Lohnempfängern,
  • bei Gehaltsempfängern nur dann, wenn der Mitarbeiter in diesem Monat zusätzlich zur Fehlzeit "KK" eine andere Fehlzeit hat, die ebenfalls zur Kürzung des Entgelts führt (In diesem Fall kann die Anwendung nicht ermitteln, welcher Anteil der Kürzung auf die Fehlzeit "KK" zurückzuführen ist).

Und das sind die wichtigsten Arbeitsschritte in der Lohnanwendung:

  • Beim Punkt Kinderkrankenbetreuung (Arbeitgeber übernimmt nicht das Ausfallentgelt) tragen Sie das Tageskennzeichen "KK" in den jeweiligen Arbeits- und Fehlzeitenkalender ein.
  • Wenn das Ausfallentgelt hinterlegt werden muss (siehe oben), dann erfassen Sie den ausgefallenen Bruttobetrag über die Lohnart "KKAU" für den jeweiligen Monat.
  • Die Verdienstabrechnung muss berechnet werden.
  • Im MeldeCenter der HS-Anwendung legen Sie über "Meldungen anlegen/ergänzen" die entsprechenden Bescheinigungen an. Es können Ihnen bei der Neuanlage einer Bescheinigung mehrere Zeiträume angeboten werden. Prüfen Sie, ob im jeweiligen Zeitraum Ausfallentgelt angefallen ist. Nur dann ist eine Bescheinigung zu erstellen. Diese können Sie über "Meldungen senden/empfangen" versenden.
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