Die derzeit kostenfrei verwendbare Ausfüllhilfe sv.net wird im Laufe des Jahres 2017 um eine gebührenpflichtige Premiumvariante ergänzt. Arbeitgeber, die mehr als 100 Meldungen jährlich an die Sozialversicherung (SV) versenden oder für mehr als eine Betriebsnummer melden, müssen dann für die Nutzung von sv.net bezahlen. Die Gebührenpflicht gilt auch, wenn bei einem Arbeitgeber zwei oder mehr Nutzer die Ausfüllhilfe-Software verwenden. Die Nutzungspreise will die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) im zweiten Quartal 2017 bekannt geben.
Alternative: modulare Erweiterung der Lohnsoftware
Vor allem für Arbeitgeber, die aufgrund ihres Meldevolumens künftig unter die Bezahlvariante von sv.net fallen, empfiehlt es sich, über den Einsatz einer professionellen Software im Melde- und Bescheinigungswesen nachzudenken. HS bietet zu seinen Lohnabrechnungsprogrammen die Module Elektronisches Bescheinigungswesen und Monats-DEÜV an (bedarfsweise in Kombination mit dem Modul Mehrfirmenverarbeitung). Im Unterschied zu einer Ausfüllhilfe erkennt und erfüllt die Software die SV-Meldepflichten weitgehend automatisch. Ein weiterer Vorteil gegenüber sv.net besteht darin, dass Rückmeldungen aus sogenannten Dialogverfahren – beispielsweise Meldungen von einer Krankenkasse im Verfahren "Elektronische Entgeltersatzleistungen" – automatisch eingelesen und verarbeitet werden.