Datensicherheit Konzept
04.08.2016 // NACHRICHTEN

Bitkom hat Praxisleitfaden für Datenschutzbeauftragte veröffentlicht

Der Digitalverband Bitkom hat seinen Praxisleitfaden "Das Verfahrensverzeichnis" aktualisiert. Die Neuauflage informiert Datenschutzbeauftragte von Unternehmen und anderen Organisationen darüber, wie sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können.

Neben Erläuterungen und Praxisbeispielen zu den rechtlichen Vorgaben werden die einzelnen Schritte bei der Führung eines Verfahrensverzeichnisses dargestellt. Der Leitfaden enthält außerdem Musterformulare. Ein Verfahrensverzeichnis ist das zentrale Instrument der betrieblichen Datenschutzbeauftragten zur Umsetzung der Transparenzpflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Laut BDSG kann jeder Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten von ihm verarbeitet werden. "Das Verfahrensverzeichnis dient dazu, Privatpersonen, Geschäftspartnern oder den Datenschutzbehörden Auskünfte über die Verarbeitung erteilen zu können", sagt Susanne Dehmel, Bitkom- Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. "In dem Verzeichnis sind alle Vorgänge dokumentiert, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden." Dies könne je nach Unternehmensgröße und Geschäftsfeld neben Personal- und Kundendaten auch Zulieferer und Dienstleister betreffen.

Die Autoren des Leitfadens sind Datenschutzbeauftragte aus der IT-Branche mit langjähriger Praxiserfahrung. Die Bitkom-Experten geben Hinweise zur Aufsichtspraxis der Datenschutzbehörden und zur aktuellen Rechtsprechung. Sie empfehlen eine Dokumentation der Datenverarbeitung entlang der Unternehmensprozesse.

Den Leitfaden von der Website des Bitkom kostenlos herunterladen

Bildnachweis:Mikko Lemola/Shutterstock.com