Pressemitteilung vom 06.01.2017
Neue Anforderungen an elektronische Kassen: Software von HS erfüllt die Vorgaben für Deutschland und Österreich
Unternehmen mit digitaler Kasse dürfen in Deutschland seit Jahresbeginn nur noch Kassensysteme einsetzen, die jeden Einzelumsatz aufzeichnen. Zudem
müssen Kassendaten mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Der Hersteller HS - Hamburger Software (HS) hat sein Kassenmodul entsprechend aktualisiert.
Darüber hinaus erfüllt die Software die Vorgaben der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) in Österreich.
Durch falsch oder nicht erfasste Bargeldumsätze entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Finanzverwaltung jährlich mehrere Milliarden Euro. Um
Manipulationen einen Riegel vorzuschieben, nimmt der Fiskus Branchen mit hohem Bargeldanteil, wie Gastronomie und Einzelhandel, ins Visier: Seit Beginn dieses
Jahres dürfen alle Betriebe, die eine elektronische Kasse nutzen, nur noch Systeme einsetzen, die der sogenannten Kassenrichtlinie entsprechen. Diese war
bereits am 26. November 2010 vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht worden – mit dem Jahreswechsel endete die Übergangsphase zur Umsetzung der
Vorgaben.
Warenwirtschaft mit Kassenmodul
Der Hersteller HS bietet nun eine überarbeitete Version seiner
Kassensoftware an, mit deren Hilfe
kleine und mittelgroße Unternehmen die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Die Lösung ergänzt die Warenwirtschaftssoftware HS Auftragsbearbeitung als modulare
Erweiterung um die spezifischen Kassierfunktionen. "Die Anbindung an die Warenwirtschaft bietet den Vorteil, dass die Stammdaten von Kunden und Artikeln sowie
die Artikelbestände zentral gepflegt werden und auch am Kassenarbeitsplatz jederzeit aktuell verfügbar sind", erläutert Produktmanagerin Stefanie Köhnken.
Einzelaufzeichnung von Barumsätzen
Die Kassenlösung zeichnet die Einzelverkaufsdaten zu jedem Barumsatz elektronisch auf und erfüllt somit die Einzelaufzeichnungspflicht. Zudem ermöglicht die
Software den Anwendern, die Kassenbelegdaten jederzeit in einer elektronisch auswertbaren Form zur Verfügung zu stellen. "Damit ist das Unternehmen, in
Verbindung mit weiteren Maßnahmen wie zum Beispiel einer Verfahrensdokumentation, für die nächste Betriebsprüfung technisch gut gerüstet", sagt
Produktmanagerin Köhnken. Nach den Vorgaben der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in
elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind die Daten für mindestens zehn Jahre elektronisch und unveränderbar aufzubewahren.
Fit für die Registrierkassensicherheitsverordnung in Österreich
Auch Unternehmen in Österreich können die Kassenlösung des Hamburger ERP-Spezialisten nutzen. Das System entspricht den Anforderungen der
Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), die am 1. April 2017 in Kraft tritt. Demnach müssen elektronische Kassen in Österreich künftig eine technische
Sicherheitseinrichtung aufweisen, durch die die Einzelumsätze mittels einer digitalen Signatur miteinander verkettet werden. Diese Signatur wird in Form eines
QR-Codes auf den Kassenbon gedruckt. Die Software von HS verwendet hierzu die Sicherheitseinrichtung des österreichischen Zertifizierungsdiensteanbieters
A-Trust.
Mit der Kassensoftware sind Unternehmen, in Verbindung mit weiteren Maßnahmen wie zum Beispiel einer Verfahrensdokumentation, für die nächste
Betriebsprüfung technisch gut gerüstet.
Stefanie Köhnken, Produktmanagement
HS - Hamburger Software
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