Pressemitteilung vom 06.01.2017

Neue Anforderungen an elektronische Kassen: Software von HS erfüllt die Vorgaben für Deutschland und Österreich

Unternehmen mit digitaler Kasse dürfen in Deutschland seit Jahresbeginn nur noch Kassensysteme einsetzen, die jeden Einzelumsatz aufzeichnen. Zudem müssen Kassendaten mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Der Hersteller HS - Hamburger Software (HS) hat sein Kassenmodul entsprechend aktualisiert. Darüber hinaus erfüllt die Software die Vorgaben der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) in Österreich.

Durch falsch oder nicht erfasste Bargeldumsätze entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Finanzverwaltung jährlich mehrere Milliarden Euro. Um Manipulationen einen Riegel vorzuschieben, nimmt der Fiskus Branchen mit hohem Bargeldanteil, wie Gastronomie und Einzelhandel, ins Visier: Seit Beginn dieses Jahres dürfen alle Betriebe, die eine elektronische Kasse nutzen, nur noch Systeme einsetzen, die der sogenannten Kassenrichtlinie entsprechen. Diese war bereits am 26. November 2010 vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht worden – mit dem Jahreswechsel endete die Übergangsphase zur Umsetzung der Vorgaben.

Warenwirtschaft mit Kassenmodul

Der Hersteller HS bietet nun eine überarbeitete Version seiner Kassensoftware an, mit deren Hilfe kleine und mittelgroße Unternehmen die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Die Lösung ergänzt die Warenwirtschaftssoftware HS Auftragsbearbeitung als modulare Erweiterung um die spezifischen Kassierfunktionen. "Die Anbindung an die Warenwirtschaft bietet den Vorteil, dass die Stammdaten von Kunden und Artikeln sowie die Artikelbestände zentral gepflegt werden und auch am Kassenarbeitsplatz jederzeit aktuell verfügbar sind", erläutert Produktmanagerin Stefanie Köhnken.

Einzelaufzeichnung von Barumsätzen

Die Kassenlösung zeichnet die Einzelverkaufsdaten zu jedem Barumsatz elektronisch auf und erfüllt somit die Einzelaufzeichnungspflicht. Zudem ermöglicht die Software den Anwendern, die Kassenbelegdaten jederzeit in einer elektronisch auswertbaren Form zur Verfügung zu stellen. "Damit ist das Unternehmen, in Verbindung mit weiteren Maßnahmen wie zum Beispiel einer Verfahrensdokumentation, für die nächste Betriebsprüfung technisch gut gerüstet", sagt Produktmanagerin Köhnken. Nach den Vorgaben der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind die Daten für mindestens zehn Jahre elektronisch und unveränderbar aufzubewahren.

Fit für die Registrierkassensicherheitsverordnung in Österreich

Auch Unternehmen in Österreich können die Kassenlösung des Hamburger ERP-Spezialisten nutzen. Das System entspricht den Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), die am 1. April 2017 in Kraft tritt. Demnach müssen elektronische Kassen in Österreich künftig eine technische Sicherheitseinrichtung aufweisen, durch die die Einzelumsätze mittels einer digitalen Signatur miteinander verkettet werden. Diese Signatur wird in Form eines QR-Codes auf den Kassenbon gedruckt. Die Software von HS verwendet hierzu die Sicherheitseinrichtung des österreichischen Zertifizierungsdiensteanbieters A-Trust.

Stefanie Köhnken
Mit der Kassensoftware sind Unternehmen, in Verbindung mit weiteren Maßnahmen wie zum Beispiel einer Verfahrensdokumentation, für die nächste Betriebsprüfung technisch gut gerüstet.

Stefanie Köhnken, Produktmanagement
HS - Hamburger Software





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