Pressemitteilung vom 28.05.2013
Elektronische Lohnsteuerkarte: Softwarehersteller HS macht seine Kunden ELStAM-fit
Für mehrere tausend Anwender der Lohnsoftware von HS - Hamburger Software (HS) startet in Kürze der Abruf der Elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale
(ELStAM). Der Hersteller hat die entsprechenden Funktionen in seine Lösungen integriert und nun – nach einer mehrmonatigen Pilotphase – freigegeben.
Die Pappkarte hat ausgedient: Spätestens mit der Dezember-Abrechnung 2013 müssen Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten, wie zum
Beispiel die Steuerklasse und Freibeträge, elektronisch aus einer zentralen Datenbank abrufen und zur Berechnung des Entgelts anwenden. Der
Softwarehersteller
HS hat das neue Verfahren in den vergangenen Monaten gemeinsam mit Pilotkunden sowie im eigenen Haus getestet. In Kürze wird das Unternehmen den
Anwendern
seiner Lohnsoftware einen neuen Programmstand mit den ELStAM-Funktionen zur Verfügung stellen. "Unmittelbar nach der Installation haben unsere Kunden die
Möglichkeit, die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale komfortabel abzurufen. Ihren Verfahrensstart können sie bis Dezember individuell festlegen,
sodass er
optimal zu den organisatorischen Abläufen passt", sagt HS-Produktmanager Christian Seifert.
Zwingend erforderlich: gültiges ELSTER-Zertifikat
Bevor sie in das ELStAM-Verfahren einsteigen, müssen Arbeitgeber allerdings sicherstellen, dass sie ein auf ihre aktuelle Steuernummer registriertes
ELSTER-Zertifikat verwenden – denn nur dann ist ein Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale möglich. Besonders aufmerksam sollten hier Arbeitgeber in den
Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sein. Der Grund: In diesen Ländern wurden in den
vergangenen
Jahren neue Steuernummern vergeben. "Auch Unternehmen, die bereits Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen mithilfe eines ELSTER-Zertifikats
versenden, müssen daher überpüfen, ob ihre aktuelle Steuernummer mit der beim letzten ELSTER-Zertifizierungsverfahren verwendeten Steuernummer
übereinstimmt",
so Christian Seifert. Dies können Arbeitgeber leicht in Erfahrung bringen, indem sie sich mit ihrem ELSTER-Zertifikat im ElsterOnline-Portal einloggen.
Auf der
Startseite des Benutzerkontos finden sie die Steuernummer, unter der das Zertifikat registriert ist. Weicht diese von der aktuellen Steuernummer ab, muss
ein
neues ELSTER-Zertifikat beantragt werden.