Pressemitteilung vom 30.11.2012
Elektronische Lohnsteuerkarte: Softwarehersteller HS startet Anfang 2013 ELStAM-Testphase mit Pilotkunden
Das neue Verfahren zum elektronischen Abruf der Steuerabzugsmerkmale (ELStAM) löst zum 1. Januar 2013 die bisherige Lohnsteuerkarte ab. Eine Pflicht
zur Nutzung von ELStAM besteht für Arbeitgeber jedoch erst ab der letzten Abrechnung im Kalenderjahr 2013. Personalsoftwarehersteller HS - Hamburger Software
(HS) wird den Einführungszeitraum für Verfahrenstests und zur Vorbereitung seiner Kunden nutzen.
Die Papier-Lohnsteuerkarte hat ausgedient: Ab Jahresbeginn 2013 können Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten, wie zum Beispiel die
Steuerklasse und Freibeträge, elektronisch aus einer zentralen Datenbank abrufen. Hierzu müssen die Arbeitgeber ihre Software und die betrieblichen Abläufe
anpassen. Zeit dafür haben sie bis spätestens zur letzten Abrechnung im Jahr 2013.
Lohnsoftware zum Jahreswechsel ELStAM-fit
"Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber sich zu einer Übergangsphase durchgerungen hat, die es Arbeitgebern, Softwareherstellern und Finanzverwaltung
ermöglicht, sich vernünftig auf das neue Verfahren vorzubereiten", sagt HS-Produktmanager Christian Seifert. Seinen Angaben zufolge werden die HS- Programme
bereits mit der neuen Version zum Jahreswechsel ELStAM-fit sein. "Bevor wir die Funktionen für unsere Kunden freigeben, möchten wir jedoch fundierte Tests
unter Echtbedingungen durchführen – und dies wird erst ab Januar möglich sein", erläutert Seifert.
Fristgerechte Umsetzung: HS Kunden steigen im Jahresverlauf ein
Für mehrere Tausend Anwender der Lohnabrechnungssoftware des Hamburger Herstellers bleibt demnach beim Lohnsteuerabzug nach dem Jahreswechsel vorerst alles
beim Alten: Die Firmen nehmen den Abzug wie schon 2011 und 2012 auf Basis der Steuerkarte 2010 beziehungsweise eines entsprechenden Ausdrucks des Finanzamts
vor. Im weiteren Jahresverlauf werden die Unternehmen dann in das ELStAM-Verfahren einsteigen. "Über den Starttermin werden wir unsere Kunden frühzeitig
individuell informieren", sagt Produktmanager Seifert.
Trotz des unterjährigen Einstiegs in das Verfahren werden den Arbeitgebern Rückrechnungen erspart bleiben – und zwar auch dann, wenn sich seit dem 1. Januar
2013 Abzugsmerkmale geändert haben. Die Arbeitnehmer sollen sich zu viel gezahlte Lohnsteuer stattdessen über ihre Einkommenssteuererklärung zurückholen. Auch
bei den Freibeträgen müssen die Arbeitnehmer aktiv werden – sie sind für 2013 neu zu beantragen. Davon ausgenommen sind Behinderten- und
Hinterbliebenen-Pauschbeträge, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt worden sind, sowie Kinderfreibeträge mit mehrjähriger Berücksichtigung.