HS Personalwesen

Terminologie

Lexikon

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Zahlstellen-MeldeverfahrenUnternehmen, die an ehemalige Arbeitnehmer Versorgungsbezüge wie etwa eine Betriebsrente auszahlen, werden dadurch zu sogenannten Zahlstellen. Im maschinell unterstützten Zahlstellen-Meldeverfahren muss jede Zahlstelle gegenüber der Krankenkasse des Bezugsempfängers Meldungen über die Bewilligung bzw. Zahlung von Versorgungsbezügen abgeben. Die gesetzliche Krankenkasse wiederum hat der Zahlstelle die Beitragspflicht des Versorgungsempfängers deren Umfang und den Beitragssatz aus Versorgungsbezügen mitzuteilen. Des Weiteren haben alle Beteiligten Statusveränderungen etc. zu melden.
ZusatzversorgungskasseZusatzversorgungskassen sind die Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, die eine Ergänzung der Altersvorsorge für dort beschäftigte Arbeitnehmer darstellt.