Verdienstabrechnung | Die Verdienstabrechnung ist auch unter den Begriffen Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung bekannt. Nach § 108 Gewerbeordnung (GewO) muss jeder Arbeitgeber in Deutschland eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts vornehmen. Die meisten Arbeitgeber nutzen hierzu Software, wie z. B. das HS Personalwesen. |
Verdienststrukturerhebung | Die Verdienststrukturerhebung stellt Daten zu Verdiensten, Anzahl der Arbeitnehmer und Arbeitszeiten - nach Wirtschaftszweigen, Unternehmensgröße etc. untergliedert - bereit. Es handelt sich dabei um eine repräsentative Stichprobenerhebung, bei der über 30.000 Betriebe und knapp zwei Millionen Arbeitnehmer erfasst werden. |
Vierteljährliche Verdiensterhebung | Die Vierteljährliche Verdiensterhebung wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder seit 2007 mit dem Ziel durchgeführt, zuverlässige Daten über das Niveau und die Veränderung der Bruttoverdienste von Arbeitnehmern zu gewinnen. Die erfassten Daten werden auf unterschiedliche Weise genutzt. Unter anderem dienen sie Arbeitgeberseite (Verbände) und Arbeitnehmerseite (Gewerkschaften) als Argumentationshilfe in Tarifvertragsverhandlungen. Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. |
Vorerkrankungsanfrage | Arbeitgeber können mittels EEL-Verfahren eine Anfrage zu Vorerkrankungen an die Krankenkasse des Mitarbeiters richten, um die Entgeltfortzahlungspflicht korrekt zu ermitteln. |