HS Personalwesen

Terminologie

Lexikon

Ob Personalwesen oder Personalabrechnung, unser Lexikon hilft Ihnen weiter.

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SachbezügeAls Sachbezüge gelten Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter, die nicht in Form von Barlohn gewährt werden. Zu den Sachbezügen zählen z. B.: Pkw-Nutzung, Verpflegung, Unterkunft, Geschenke, die einen festgesetzten Betrag überschreiten, Telefonüberlassung, Rabattgewährung über einen festgesetzten Betrag hinaus, Gewinnbeteiligung in Form von Aktien. Da diese Zuwendungen bzw. Vergünstigungen einen geldwerten Vorteil darstellen, sind sie steuer - und sv-pflichtiger Arbeitslohn. Für einige Sachbezüge besteht jedoch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung.
SofortmeldungDie Sofortmeldung vor Arbeitsaufnahme wurde 2009 für Wirtschaftsbereiche eingeführt, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht. Hierzu gehören alle Betriebe, in denen bisher eine Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises bestand, und Betriebe der Fleischwirtschaft. Die Sofortmeldung ist direkt an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) zu senden und muss spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme erfolgen.
SOKA-BAUDie SOKA-BAU ist die Sozialkasse des Bauwirtschaft.
SolidaritätszuschlagDer Solidaritätszuschlag - umgangssprachlich auch als Soli bezeichnet - ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Körperschaftsteuer. Eingeführt wurde der Solidaritätszuschlag unter anderem aufgrund der zusätzlichen Kosten, die mit der deutschen Einheit verbunden waren.
StatistikmeldungenErweiterungsmodul für die Programme HS Personalwesen und HS Personalabrechnung, mit dem Arbeitgeber schnell und unkompliziert ihrer Auskunftspflicht nachkommen können, wenn sie von dern Statistischen Landesämtern zur Vierteljährlichen Verdiensterhebung, Arbeitskostenerhebung oder Verdienststrukturerhebung ausgewählt wurden.
SteuerfreibetragEin Steuerfreibetrag mindert die Steuerbemessungsgrundlage. Wird der Freibetrag überschritten, werden - im Gegensatz zur Freigrenze - nicht die gesamten Einnahmen, sondern nur der den Freibetrag übersteigende Teil versteuert. Das deutsche Steuerrecht kennt zahlreiche Freibeträge.
SteueridentifikationsnummerDie Steueridentifikationsnummer (kurz: Steuer-ID) ist die Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern. Sie ist bundesweit einheitlich und wird dauerhaft vergeben.
SV-StammdatendateiDie SV-Stammdatendatei in der Lohnsoftware wird automatisch über das Internet aktualisiert und stellt sicher, dass aktuelle Stammdaten und Beitragssätze in der Entgeltabrechnung zugrundegelegt werden.