HS Personalwesen

Terminologie

Lexikon

Ob Personalwesen oder Personalabrechnung, unser Lexikon hilft Ihnen weiter.

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MärzklauselZahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im ersten Quartal des Jahres eine Einmalzahlung (EGA), ist diese beitragsrechtlich in voller Höhe dem Vorjahr zuzuordnen, sofern der Arbeitnehmer bereits im Vorjahr bei diesem Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und die Einmalzahlung zusammen mit dem laufenden Arbeitsentgelt die monatliche und auch die anteilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Ist dies nicht der Fall, ist die Zuordnung zum Vorjahr ausgeschlossen.
MehrfirmenverarbeitungVerwaltung mehrere Firmen über eine Software.
MeldeCenterIm Arbeitsgebiet MeldeCenter finden Anwender des HS Personalwesens und der HS Personalabrechnung alle Funktionen rund um elektronische Meldungen an einer Stelle zusammengefasst – von der Anzeige der anstehenden Meldungen über deren Erstellung bis zur Verwaltung nach der Abgabe. Auch der Meldungsversand erfolgt - sofern nicht anders gewünscht - aus dem MeldeCenter.
MutterschaftsgeldEigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frauen erhalten das Mutterschaftsgeld für den Zeitraum des Mutterschutzes in Höhe von maximal 13 Euro pro Kalendertag von der Krankenkasse.
MutterschutzDer Mutterschutz soll die (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz sowie vor finanziellen Einbußen und dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.