HS Personalwesen

Terminologie

Lexikon

Ob Personalwesen oder Personalabrechnung, unser Lexikon hilft Ihnen weiter.

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LeistungslohnErfolgsabhängige Vergütung von Mitarbeitern. Diese Vergütungsvariante basiert auf einer von Frederick Winslow Taylor begründeten Auffassung, dass Mitarbeiter produktiver Arbeiten, wenn sie leistungsabhängig bezahlt werden. Demnach bestehe ein direkter Zusammenhang zwischen Leistung und Entlohnung, da der Lohn die Motivation des Arbeitenden direkt beeinflusse. Die Anwesenheitszeit eines Mitarbeiters an seiner Arbeitsstätte hat im Falle der Zahlung von Leistungslohn keinen Einfluss auf die Vergütung.
Lohnabrechnung / GehaltsabrechnungDie Lohn- und Gehaltsrechnung umfasst die Ermittlung des Entgeltes und alle weiterführenden Maßnahmen bis zu seiner Auszahlung an die Mitarbeiter.
LohnartenAnhand von Lohnarten werden abrechnungsrelevante Eigenschaften für die Lohn- und Gehaltsabrechnung definiert (Steuer-, Sozialversicherungs- und Auswertungsmerkmale). Die Zuordnung einer Lohnart zu einem Mitarbeiter bestimmt, wie Zahlungen an den Mitarbeiter abgerechnet werden und welche Beiträge für diese Zahlungen abzuführen sind. Es wird grob unterschieden nach Bruttolohnarten, Nettolohnarten und Statistiklohnarten.
LohnjournalIm Lohnjournal werden alle abrechnungsrelevanten Daten inklusive der Arbeitgeberanteile sowie pauschaler Steuern und Abgaben für mehrere Mitabeiter zusammengefasst ausgewiesen.
LohnkontoDas Lohnkonto ist für jeden Arbeitnehmer zu führen. Es dient der Erleichterung der Nachprüfung des Lohnsteuerabzugs durch die Finanzbehörde am Ort der Betriebsstätte, in der der Lohn vom Arbeitgeber ermittelt wird.
LohnsteuerDie Lohnsteuer wird auf Einkünfte von Nichtselbständigen erhoben. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuer zu errechnen und sie vom Bruttogehalt einzubehalten.
Lohnsteuer-AnmeldungArbeitgeber sind verpflichtet, dem Finanzamt per Lohnsteuer-Anmeldung die einbehaltene oder pauschalierte Lohnsteuer elektronisch zu melden und diese termingerecht abzuführen.
LohnsteuerbescheinigungNach Ablauf eines Kalenderjahres hat der Arbeitgeber der Finanzverwaltung auf elektronischem Weg Angaben zur Beschäftigungszeit, Höhe des Arbeitsentgelts, der abgeführten Lohnsteuer sowie zu gezahltem Kurzarbeiter- oder Schlechtwettergeld zu übermitteln (elektronische Lohnsteuerbescheinigung - § 41b EStG). Dem Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aushändigen oder elektronisch bereitstellen.
LohnsteuerjahresausgleichArbeitgeber mit mehr als zehn Arbeitnehmern müssen am Ende des laufenden Kalenderjahres mit der Lohnabrechnung Dezember den Lohnsteuerjahresausgleich durchführen. Sein Zweck ist, die während des Jahres eventuell aufgetretenen Abgabespitzen einzelner Monate durch Änderung des Betrachtungszeitraums auf das gesamte Kalenderjahr abzuschwächen.
LohnsteuerklasseIn Deutschland sieht das Einkommensteuergesetz sechs Lohnsteuerklassen vor. Nach diesen richtet sich bei Arbeitnehmern in Deutschland der Lohnsteuerabzug sowie der Abzug von Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
LohntüteDie Lohntüte (oder Gehaltstüte für Angestellte) ist ein Papierumschlag, der das Entgelt in bar enthält. Der Begriff Lohntüte wird auch metaphorisch für den Umschlag der Verdienstabrechnung verwendet.