Insolvenzgeld | Ist der Arbeitgeber insolvent hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Auszahlung des Arbeitsentgelts, das sein Arbeitgeber ihm für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht gezahlt hat. Das Insolvenzgeld dient somit dem Ausgleich des Nettolohnanspruchs des Arbeitnehmers. |
Insolvenzgeldumlage | Erbringung der Mittel für das Insolvenzgeld durch alle Arbeitgeber im Rahmen eines Umlageverfahrens. |
ITSG | Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) |
ITSG-Zertifikat | Zertifikat der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (siehe "GKV-Zertifikat"). |