Zahlungsavis | Das Zahlungsavis wird benötigt, um dem Empfänger die Zuordnung der Zahlung zu erleichtern und ihm anzuzeigen, dass eine Zahlung eingehen wird.
Zur Zahlungszuordnung enthält das Zahlungsavis eine detaillierte Aufstellung aller mit der betroffenen Zahlung ausgeglichenen Posten (Rechnungen bzw. Gutschriften). Diese Aufstellung enthält in der Regel folgende Rechnungsdetails: Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, evtentuell Skontoabzug, Zahlungsbetrag je bezahlte Rechnung bzw. verrechnete Gutschrift. |
Zahlungsverkehr | Als Zahlungsverkehr wird die Gesamtheit aller Übertragungen von Zahlungsmitteln zwischen Wirtschaftssubjekten bezeichnet. |
Zusammenfassende Meldung (ZM) | Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und/oder Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben, sind verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Zusammenfassende Meldung (ZM) elektronisch zu übermitteln. Die ZM ist bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Meldezeitraumes abzugeben. |