Abgeltungssteuer | Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Hierzu zählen z. B. Zinsen und Dividenden, die man für angelegtes Kapital in Fonds oder Aktien ausgezahlt bekommt. In der Regel wird diese Steuer von den Banken direkt an das Finanzamt abgeführt |
Abnutzung | Die Abnutzung beschreibt den jährlichen Wertverzehr eines abnutzbaren Anlagegutes (z. B. Maschinen, Fuhrpark etc.). Die Wertminderung wird im Zuge der Abschreibung erfasst. |
Abschreibungen | Planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen werden im Rechnungswesen Abschreibungen genannt. Abschreibungen werden jährlich erfasst und als Aufwand verbucht. |
Accounting | Engl. für "Rechnungswesen" |
AfA | Als "Absetzung für Abnutzung" (AfA) wird die Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet. |
Agio | Im Finanzwesen ist mit Agio ein Aufgeld oder Aufschlag gemeint, der bei bestimmten Geschäftsarten zusätzlich zum Kaufpreis verlangt werden kann und meist im Zusammenhang mit Wertpapieren, Darlehen und Devisenhandel Verwendung findet. |
Aktiva | Pluralform von "Aktivum" = Guthaben oder positiver Saldo. "Aktiva" bezeichnet die Aktivseite der Bilanz. Das sind alle Vermögensteile des Anlage- und Umlaufvermögens eines Unternehmens. Die Vermögensposten werden wie im Inventar nach steigender Flüssigkeit geordnet. |
Aktivkonto | Ein Aktivkonto ist ein Bestandskonto. Es entsteht aus der Aktiva-Seite der Bilanz. Aktivkonten beschreiben das Vermögen eines Unternehmens, sowohl das Anlage- als auch das Umlaufvermögen. |
Anfangsbestand | Der Anfangsbestand ergibt sich, indem die Positionen der Eröffnungsbilanz auf die entsprechenden Bestandskonten übertragen werden. Bei Aktiv-Konten befindet sich der Anfangsbestand auf der Soll-Seite, bei Passiv-Konten auf der Haben-Seite. |
Anlagenbuchhaltung | Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teil der Kosten- und Leistungsrechnung in der Finanzbuchhaltung. Sie dokumentiert die Art und Veränderung der Anlagen eines Unternehmens. |
Anlagenspiegel | Der Anlagenspiegel stellt die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens dar. |
Anlagevermögen | Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. |
Annuität | Als Annuität bezeichnet man in der Investitionsrechnung eine gleichbleibende regelmäßige Zahlung. |
Anzahlung | Eine Anzahlung ist die erste Rate eines mindestens in zwei Raten zu zahlenden Kaufpreises, obwohl die Leistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht worden ist. Sie wird häufig beim Abschluss eines Kaufvertrags vereinbart. |
Auffangpositionen | Eine Auffangposition ist eine bestimmte Feldart innerhalb der E-Bilanz-Taxonomie. Falls eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchhaltung ableitbar ist, können zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit die Auffangpositionen genutzt werden. |
Aufwendungen | Als Aufwendungen beschreibt man Minderungen des Betriebsvermögens bzw. des Kapitals eines Unternehmens aus betrieblicher Veranlassung heraus. |
Auslandszahlungsverkehr | Als Auslandszahlungsverkehr bezeichnet man Zahlungen, die grenzüberschreitend getätigt werden. |