Vergleich | Begriff aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Bei einem Vergleich handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag, durch den der Streit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. |
Vorsteuer | Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die auf den Eingangsrechungen des Unternehmers ausgewiesen wird. |
Vorsteuerabzug | Begriff des Umsatzsteuergesetzes (§§ 15, 15a UStG) für das Recht eines Unternehmers, die Vorsteuer von seiner Umsatzsteuerschuld abzuziehen. |